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Bisher war man als interessierter Beobachter des Prozesses gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann, dem man die Vergewaltigung einer seiner langjährigen Geliebten vorwirft, immer gut informiert. Die zuständige Kammer des Landgerichts mühte sich zwar bisher nach Kräften, den Grundsatz der Öffentlichkeit umfänglich ausser Kraft zu setzen, in dem sie zu jedem möglichen und unmöglichen Zeitpunkt die Verhandlungen im Geheimen stattfinden liess, aber die ausgezeichneten Netzwerke der anderen Prozessbeteiligten zu diversen Zeitschriften und deren Journalisten führten dazu, dass die Infomationen umso schneller allgemein bekannt wurden, je geheimer das Gericht sie halten wollte.
Das fing schon im Vorfeld des Gerichtsverfahrens an: da zitierten Nachrichtenmagazine frank und frei aus den Ermittlungsakten – und behaupteten sogar, diese hätten ihnen vorgelegen -, der angebliche Tatort wurde uns in den Medien präsentiert und jeder, der irgendwie den Anschein erweckte, etwas zum Prozess sagen zu können (einschliesslich eventueller Familienangehöriger), bekam sein Interview und seine Homestory – nur der Familienhund fand keinen Weg in die Zeitung „Horse and Hound“… (Klick), wenn es denn bei einem der Beteiligten überhaupt einen solchen zutraulichen Hausgenossen gab…
Und als der Prozess begann, ging es munter weiter – Beispiele: der Angeklagte gab Interviews und schickte Mails (zB. an seine leidlich prominente Ex-Tanzpartnerin Alice Schwarzer, die damit natürlich gleich medial hausieren ging), die Nebenklägerin spielte mit den Journalisten „Stille Post“, indem sie plakativ Büchercover ins Bild hielt, usw. usw.
Ach, apropos „BILD“: die Zeitung mit den vier grossen Buchstaben – der ja auch eine recht auffällige Nähe zu problembeladenen Ex-Doktoren (nicht zu verwechseln mit Ex-Diktatoren, die scheuen eher unzensierte Pressekontakte) nachgesagt wird – lieferte auch eine sehr skurrile Fussnote des Kachelmann-Dramas, indem sie die schon erwähnte Tanzprinzessin Alice Schwarzer als „Gerichtsreporterin“ engagierte.
Zunächst fand ich diese Alliance wirklich erheiternd, eine Verbindung zwischen der einzig wahren Kämpferin für die Frauenrechte in Deutschland (so doch wohl ihre Eigenverortung), und der Zeitung mit den hübschen, äusserst spärlich bekleideten Mädels auf der Titelseite, die doch wohl weniger den Frauenrechten als dem Weltfrieden zugetan sind – den Film zu diesem Zitat kennen Sie doch, oder? Und sonst schauen Sie nach: (Klick)
Aber als Alice Schwarzer dann plötzlich vertraute Beziehungen zum Therapeuten des mutmasslichen Opfers einräumen musste und ein Buch über den Fall – letztendlich im engen Austausch mit der Nebenklägerin geplant – ankündigte, da bekam diese Randnotiz des Prozesses dann doch ein heftiges – nun, „Geschmäckle“ sagt der Schwabe wohl. Oder würden sie sich ein Buch von Alice Schwarzer über einen Vergewaltigungsprozess kaufen, an dem am Ende der Mann freikommt und die Anzeigeerstatterin der falschen Verdächtigung bezichtigt werden muss – Nein, natürlich nicht, sie kaufen ja auch keinen Krimi ohne vernünftiges Verbrechen und keinen Liebesroman ohne ein anständiges Happy-End – so sind nun mal die Erwartungshaltungen in einer Konsumgesellschaft, da kann die beste Emanze nicht daran vorbeischreiben… und so war von Anfang an klar, wie hier der Prozess nach der EMMA-Herausgeberin sein erforderliches Ende zu finden habe. Alles ok, jeder soll seine Meinung haben, nur sollte er sich dann so in den Prozess einmischen?
Unter dem Stichwort Medienprozess sind wohl auch die umfänglichen Befragungen der diversen Ex-Geliebten des Herrn Kachelmann zu sehen (sozusagen die Prinzessinnen, die den Wetterfrosch geküsst haben und dann doch bitter enttäuscht wurden). Für die Wahrheits- nein, sagen wir lieber, die Urteilsfindung dürften sie eigentlich nicht mehr als Nebengeräusche sein – aber trotzdem oder gerade deswegen wurden ihre Zeugenaussagen dank diverser Medien mit dicken Brieftaschen umfänglich dokumentiert. Dies geschah dann zwar nicht im Rahmen von öffentlichen Verhandlungen (jedenfalls nicht für uns, die „geneigte Öffentlichkeit“, wie Richter gerne formulieren), aber doch wenigstens im Mediengestrüpp – eigentlich im gewissen Sinne nachvollziehbar, denn, wenn wir schon auf dem Weg in eine Mediendemokratie sind, dann können wir doch auch die Medienjustiz einführen, in der die Zeitungen die Prozesse bestimmen – und in denen die Zeuginnen unbedrängt von lästig-investigativ-bohrenden Fragen der Nebendarsteller des eigentlichen Prozesses (in der Fachsprache „Verteidiger“ genannt) die wirklich wichtigen Fragen beantworten können, praktischerweise untereinander gleich abgestimmt, um dem Gericht die Entscheidungsfindung zu erleichtern: Zeugenaussage 2.0 sozusagen.
Aber auch die Aussage der Nebenklägerin ist hinreichend und vor allen Dingen öffentlichkeitswirksam dokumentiert, denn ihre Story war ja vorher schon umfassend und bebildert in der Presse nachzulesen – sodass die Prozessbeteiligten nur noch mitteilen mussten, sie sei in der – natürlich nicht öffentlichen – Vernehmung vor Gericht „bei ihren Aussagen“ geblieben. Und schon war der Heimlichtuerei des Gerichts formal und dem Interesse der Öffentlichkeit inhaltlich Genüge getan – übrigens ist eine solche „Bezugnahme“ durchaus prozessual gewollt (jedenfalls im Zivilprozess), allerdings müssten die Prozessordnungen insoweit noch die „Bezugnahme auf Presseveröffentlichungen“ mit aufnehmen – so würde dann der Fall Kachelmann noch zum juristischen Fortschritt beitragen (im Gegensatz zu der schon erwähnten Doktorarbeit eines … na, sie wissen schon, ich nehme dann auch mal Bezug auf das oben Geschriebene).
Die gleiche mediale Verbreitung erhielten selbstverständlich auch die – natürlich prozessual nicht öffentlich getätigten – Bekundungen des Therapeuten des mutmasslichen Opfers: durch verbale Inkontinenz allerorten bekannt. Die weiteren Sachverständigen konnten und durften dann zur Abwechslung mal coram publico aussagen, wobei ich allerdings vermute, dass die mannheimer Landgerichtskammer diesem Satz ein „leider“ beifügen würde, denn der Ausschluss des Publikums scheint inzwischen eine der prozessleitenden Lieblingstätigkeiten des Vorsitzenden zu sein – er steht eben nicht gerne im Lichte der Öffentlichkeit, meint man glauben zu können. Doch warten wir ab, vielleicht schreibt er nach seiner bevorstehenden Pensionierung auch ein Buch, einen Arbeitstitel hätte ich schon: „Kachelmann – ich war mittendrin und nicht nur dabei!“ – oder so ähnlich.
Und so lehnte man sich beruhigt zurück, als es nun in die Schweiz ging: die dort – nicht öffentliche, wer hätte das gedacht – Aussage der durch ein intensives Studium der Mobilfunkgeräte des Angeklagten aufgefundene Zeugin, die Sensationelles über die menschlichen Abgründe des Wettermannes berichten sollte, würden schon durchgestochen werden. Doch, oh Wunder und oh Graus, mediale Stille…
Nun, nicht nervös werden, warten wir eben auf die Einführung der Zeugenaussage in Mannheim per DVD – doch auch da, am gestrigen Tage, nicht wirklich Erhellendes. Die Faktenlage zur Einvernahme der „Medienschaffenden“ Toini L. (Fotografin ist sie, weiss doch inzwischen jeder…) ist also dünn, und deswegen muss ich nun heftig spekulieren:
- Es gibt einen Artikel in Spiegel online (der sogar von Frau Friedrichsen verfasst worden sein soll), der besagt, dass die Zeugin Toini L. keine Geliebte des Angeklagten war, sondern lediglich beruflichen Kontakt mit ihm gehabt habe und im Rahmen dieses Kontakts sei es zu einem einmaligen Kuss gekommen. Kachelmann-Prozess: Ein teurer Ausflug in die Schweiz – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Panorama.
- Dieser Bericht ist nur von der Legal Tribune online (ein Teil des Spiegel-Internet-Contents) und T-Online übernommen worden.
- Es gibt weiterhin die Aussage eines Experten des ZDF im gestrigen Morgenmagazin, der die Aussage des Spiegel unter Berufung auf Personen, die bei der Befragung in der Schweiz anwesend waren bestätigt. „Wendung zugunsten von Kachelmann“ – morgenmagazin – ZDFmediathek – ZDF Mediathek.
- Und es gibt eine BILD-Meldung, nach der es zu einem einmaligen Kontakt gekommen sei, bei dem man sich geküsst und berührt habe – hierbei sei Kachelmann grob geworden. Aussage einer Ex-Freundin in der Schweiz : Beim Küssen ist Kachelmann grob geworden! – News – Bild.de. (In diesem Zusammenhang: man mag ja über die Kommentare der Neubrandenburger denken, was man will, aber der Hier ist nicht wirklich schlecht….)
- Und dann gibt es noch die Aussage des Rechtsanwaltes der Zeugin, Valentin Landmann, der den Focus-Artikel (in dem von der angeblichen Liebesbeziehung und der groben Art während des Geschlechtsverkehrs die Rede war) als in weiten Teilen falsch und für seine Mandantin verletzend bezeichnet.
Bei der Aussage des Kollegen Landmann muss man nun allerdings noch heftiger spekulieren, denn der Herr Kollege erging sich erheblich in Rätseln: was war denn nun falsch und verletzend für seine Mandantin?
Sieht man sich die Bilder der Zeugin in der BILD an, dann sieht man dort eine junge, hübsche, strahlende Frau – und da mag man durchaus den Verdacht hegen, dass diese Frau nicht vollständig allein durchs Leben geht. Und wie wird es wohl ihrem – nenen wir es mal – „sozialen Umfeld“ gefallen haben, als man ihr plötzlich über ein deutsches Nachrichtenmagazin eine intensive geschlechtliche Beziehung mit einem bekannten Wettermoderator und mutmasslichen Vergewaltiger unterstellte – die sie ja dann auch über Monate geheim gehalten hätte. Ich denke, da wäre auch ich in ähnlicher Situation bei meinem „sozialen Umfeld“ durchaus in Erklärungsnotstand gekommen und hätte mich verletzt gefühlt. Es ist also sicherlich nicht verfehlt, wenn man unterstellt, dass Rechtsanwalt Landmann mit den falschen, verletzenden Tatsachen nicht die unrichtige Namensangabe der Zeugin gemeint haben wird. By the way: eine Schweizerin heisst doch nun wirklich nicht Linda, sondern Toini – da kann man ja die Berge förmlich vor dem geistigen Auge sehen….
Auffallend ist natürlich auch, was nicht geschrieben wird: derzeit scheinen die hervorragenden Kanäle der Burda-Blätter zu einigen Prozessbeteiligten unter akuter Verstopfung zu leiden, denn die dortigen Blätter ventilieren gerade nur die dürren DPA-Meldungen – in denen die Zeugin übrigens immer noch kindlich-störrisch als „Ex-Geliebte“ bezeichnet wird: so viel ist sicher, eine Geliebte des Herrn Kachelmann war sie sicherlich nicht (denn ein bisschen Küssen oder gar ein „One-Night-Stand“ machen nun noch wirklich keine Liebesbeziehung aus) – kann die BILD denn lügen, und hinter dem Spiegel steckt doch bekanntermassen auch immer ein kluger Kopf – wenn auch nicht unbedingt ein adeliger, der sich ja lieber bei der FAZ bedient?
Nun, dann fangen wir also langsam an, diesen Betriebsausflug nach Zürich in die Kategorie derjenigen Lächerlichkeiten dieses Prozesses einzuordnen, in die schon die Wortäusserungen und geistigen Federspreizungen der Alice Schwarzer gehören.
Allerdings müssen wir die „Zürcher Vernehmung“ als die zweite schwere Schlappe der Staatsanwaltschaft verbuchen, denn die der objektivsten Behörde der Welt zugeneigten Medien hatten diese Zeugenaussage im Vorfeld ja schon als den „lucky Punch“, den grossen Durchbruch im Kampf um die Verurteilung des Wettermannes Kachelmann angekündigt – und nun, wahrscheinlich, wie der Spiegel titelte: „Ausser Spesen nichts gewesen“.
Aber warum die zweite heftige Niederlage? Erinnern wir uns: da war doch die schon im Vorfeld kolportierte Geschichte des blutigen Messers, mit dem der Angeklagte unproblematisch seiner Missetat überführt werden könne. Auch diese „smoking gun“ hat sich ja inzwischen – um im Bild zu bleiben – in Schall und Rauch aufgelöst – die Ungereimtheiten in der Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin nebst der zweifelenden Sachverständigengutachten mal ganz aussen vor gelassen, da konnte ja nun die Staatsanwaltschaft nichts (jedenfalls nicht alles) dafür.
Stellt sich also die Frage: wie ist denn das jetzt alles zu bewerten? Da ist es doch schön, dass sich inzwischen ein ausgewiesener Fachmann zu Wort meldet: Prof. Dr. Henning Ernst Müller vom Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Regensburg kommentiert in seinem Blog den derzeitigen Verfahrensstand in einer Art und Weise, der eigentlich nichts mehr hinzufügen ist:
„
(…)
… Ebenso wenig wie alle anderen (außer zwei Personen) weiß ich, was in der betreffenden Nacht in der Wohnung der Anzeigeerstatterin vorgefallen ist. Aber nach Beobachtung der öffentlich zugänglichen Informationen über den Prozess ergibt sich für mich: In der Hauptverhandlung hat sich kein überzeugender Nachweis dafür ergeben, dass die angezeigte Vergewaltigung stattgefunden hat: Weder Sachbeweise (Messer, Spuren am Körper der Zeugin) noch die Aussage der Anzeigeerstatterin bieten offenbar hinreichende objektive Anhaltspunkte, die einer kritischen Prüfung standgehalten hätten. Zwar kann eine Vergewaltigung „nicht ausgeschlossen“ werden, aber wenn dies für eine Verurteilung genügen sollte, dann müssten dazu allg. gültige Maßstäbe der Beweiswürdigung außer Kraft gesetzt werden. Jedenfalls sind die Leumundszeuginnen, mit deren Vernehmung ein Großteil der Hauptverhandlung bestritten wurde, völlig ungeeignet, um den konkreten Tatvorwurf zu belegen.
Vieles spricht deshalb dafür, dass Kachelmann nach der bisherigen Beweislage (also wenn nicht noch überraschend ein ganz neuer Beweis auftauchen sollte) freizusprechen ist. Nun wird von einigen meiner Gesprächspartner (auch aus der juristischen Zunft) geargwöhnt, das Gericht könne, nachdem es sich schon relativ weit aus dem Fenster gelehnt habe und auch wegen seiner teilweise gezeigten Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr freisprechen.
Doch, das Gericht kann dies tun! Es kann gerade nach dieser Hauptverhandlung auch gegenüber der Nebenklägerin gut argumentieren: Man hat nun wirklich alle Möglichkeiten einer Aufklärung erschöpfend wahrgenommen, man hat alles getan, um ihrer schweren Anschuldigung gegen Kachelmann auf den Grund zu gehen, man hat ihr zunächst trotz ihrer gelegentlichen Unwahrheiten im Kern Glauben geschenkt und Kachelmann sogar inhaftiert, aber letztendlich gilt: Die rechtsstaatlichen Grundlagen des Strafrechts, nämlich dass ein Vorwurf zur Überzeugung des Gerichts mit den erreichbaren Beweismitteln bewiesen sein muss und der Grundsatz „in dubio pro reo“, diese Grundlagen des Strafrechts kann auch das LG Mannheim nicht verlassen.
Und man darf auch das Gericht nicht vorverurteilen – warum sollte es sich seine Unabhängigkeit nicht bewahrt haben?“
Kachelmann-Hauptverhandlung – ein (voreiliges?) Fazit | beck-community.