Fall Kachelmann: Die Suggestion der Bilder

Fall Kachelmann: Die Suggestion der Bilder

© Peter Kirchhoff / pixelio.de

Der Fall Kachelmann hat immer mehr erstaunliche Wendungen. Stellen wir doch einmal einige Fundstellen in einen Zusammenhang:

Der BGH in einem Vergewaltigungsfall, bei dem es zu einem Freispruch kam:

…. das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Sch. , der die Alternativhypothese einer unbewußten Falschaussage nicht zu verwerfen vermochte. Diese ging davon aus, die Nebenklägerin könne sich überwunden und auf „Fesselungssex“ mit dem Angeklagten eingelassen haben, weil sie ihn zu diesem Zeitpunkt noch geliebt habe. Erst als sie aus Enttäuschung darüber, dass sich der Angeklagte der Zeugin S. zugewandt und diese sogar habe heiraten wollen, einen „Schub“ verspürt habe und sich im Laufe der Zeit Schuld- und Schamgefühle über den möglicherweise einvernehmlich durchgeführten Geschlechtsverkehr unter Fesselung gebildet hätten, sei sie möglicherweise im nachhinein davon überzeugt gewesen, dass die sexuellen Handlungen ohne ihr Einverständnis erfolgt seien, obwohl tatsächlich seinerzeit ihr Einverständnis vorgelegen habe.

(BGH BeckRS 2004, 06166)

rtl.de zum heutigen Auftritt der Hauptbelastungszeugin:

„Soziopath“: Bizarre Botschaft von Sabine W.
Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregte Sabine W. Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hielt sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: ‘Der Soziopath von nebenan’. Der Untertitel lautet: ‘Die Skrupellosen: ihre Lügen, Taktiken und Tricks.’ Als Soziopath wird jemand bezeichnet, der psychisch nicht in der Lage ist, sich in Gefühle anderer Menschen hineinzuversetzen. Schwer zu glauben, dass Sabine W. mit dem bizarren Auftritt keine Botschaft mitteilen wollte.

(Klick)

Und sueddeutsche.de:

Erneut steht die Ex-Freundin des TV-Moderators, der jahrelang im Ersten das Wetter präsentierte, im Kreuzverhör. Sie hält weiter an ihren Beschuldigungen fest. „Die Grundtendenz steht“, sagte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in einer Sitzungspause, „sie hält an ihren Aussagen fest“.

Die Glaubwürdigkeit der Aussage der 37-Jährigen dürfte entscheidend für den Ausgang des Prozesses gegen den Fernsehstar sein. Sie beschuldigt den 52 Jahre alten Fernsehmoderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Sie wird vor dem Landgericht Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.

„Natürlich sieht sie sehr angespannt aus“, sagte Combé über das mutmaßliche Opfer. „Sie weiß aber, dass sie da durch muss.“
Und nun? Spekulieren wir mal:

1. Die Zeugin ist sich schon aus beruflichen Gründen der Suggestion von Worten und Bildern bewusst.

2. Die Zeugin nutzt die mediale Aufmerksamkeit, um ihre Position deutlich zu machen: er ist schuldig!

3. Die Anwältin des Angeklagten unterstützt den Eindruck, eine starke Zeugin manipuliere die Öffentlichkeit, um einen Schuldspruch (wenn schon nicht im Gerichtssaal, so doch in der Öffentlichkeit) zu erreichen.

Auch wenn das im Ergebnis eine Schande für unseren Rechtsstaat ist: der Prozess und sein Umfeld bekommen immer mehr den Charakter eines Boxkampfs, wobei der Angeklagte bei Unentschieden im Gerichtssaal gewinnt, die Zeugin bei demselben Stand in der Öffentlichkeit. All das hätte das Gericht verhindern können, wenn es die Öffentlichkeit zugelassen hätte.

Aber jetzt sind wir an dem Punkt, wo zu den vielen Fragen, den der Sachverhalt sowieso schon hergibt, mindestens zwei weitere kommen:

Inwieweit betrifft es die Glaubwürdigkeit einer Zeugin bzw. die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage, wenn sie während der laufende Zeugenaussage öffentliche Statements abgibt mit der klaren klaren Absicht, die Öffentlichkeit einseitig zu beeinflussen? Kann ein gericht eine Zeugenaussage noch vorurteilsfrei beurteilen, wenn diese Zeugin während der laufenden Befragung Statements in der Öffentlichkeit abgibt?

Die ohnehin (teilweise selbstverschuldete) Schwierigkeit des Gerichts, ein nicht nur richtiges, sondern auch noch allgemein akzeptiertes Urteil zu sprechen, hat diese Aktion der Zeugin sicherlich nicht verkleinert.

Und noch ein letztes Zitat:

In einer Prozess-Pause geht Kachelmann-Anwalt Birkenstock für eine Zigarette vor die Tür.

Im Rausgehen sagt er über das Buch, das sich Sabine W. vors Gesicht gehalten hat: „Das hat ihr der Seidler empfohlen.“ Seidler ist Traumatologe an der Heidelberger Universität und der Arzt von Sabine W..

(Klick)


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