Fall Kachelmann: Das Gericht tritt nach und beschädigt nur sich selbst!

Fall Kachelmann: Das Gericht tritt nach und beschädigt nur sich selbst!

© GesaD / pixelio.de

Nun ist es ein paar Tage her: Jörg Kachelmann ist durch das Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin haben Revision eingelegt, und es wird jetzt maximal 3,5 Monate dauern, bis wir die Urteilsbegründung kennen.

Der gröbste Pulverdampf nach dem Urteil hat sich verzogen, und die Gemüter sollten sich beruhigt haben – deswegen nun ein kleiner Blick auf die mündliche Begründung des Gerichts…

Vorab: Vielleicht sind die Worte des Rechtsanwalts Johann Schwenn, der den Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Landgericht vertreten hat, ein wenig übertrieben und der Erregung direkt nach dem Freispruch und der mündlichen Urteilsbegründung geschuldet:

„Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein“, sagte er. „Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.“ Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht nicht den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann „noch in Haft bis zum heutigen Tag“. (Analyse: Prozess mit vielen Verlierern | Thema des Tages – Frankfurter Neue Presse – Frankfurt). An anderer Stelle wird er mit ähnlich deutlichen Worten zitiert: Die Kammer hätte den Angeklagten „zu gerne verurteilt“ und habe in ihrer Urteilsbegründung noch einmal „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen.“ Der Rechtsanwalt sprach von einem „befangenen Gericht“. (Geteiltes Echo nach dem Urteil: Das sind die Reaktionen auf den Kachelmann-Freispruch – Stern TV | STERN.DE).

Das ist nun einmal ein klare Ansage, doch, was ist an ihr dran? Nähern wir uns der mündlichen Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richter Seidler so, wie er sie auch für die Presserklärung autorisiert haben dürfte:

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

Nun, wenn man dies so liest, dann fängt man an, darüber nachzudenken, ob Herr Rechtsanwalt Johann Schwenn nicht doch recht hat mit seiner Kritik am Landgericht Mannheim. Dieser Satz nämlich ist für einen Juristen schwer verdaulich und verlangt nach zwei Kommentaren:

  1. Das Gericht muss für einen Freispruch nicht davon überzeugt sein, dass der Angeklagte unschuldig ist, sondern es muss lediglich zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte nicht schuldig ist – und hat es dabei zu belassen. Wenn Richter Seidler aber hier weit über seine Aufgabe hinaus geht, dann kann dies nur einen Grund haben: er hält den Angeklagten für schuldig… oder er will die Nebenklägerin um jeden Preis schützen.
  2. Und diesen Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass der Vorsitzende auch noch die Aussage der Nebenklägerin hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts würdigt – obwohl dies überhaupt nicht seine Aufgabe ist. Es hätte vollends gereicht, wenn er festgestellt hätte, dass die Aussage nicht ausreichend ist, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Aber mit dieser massiven Ergänzung seiner Ausführungen spricht er den Angeklagten zwar formal frei, aber verurteilt ihn trotzdem.

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