Fall Edathy: Strauchelnder Rechtsstaat

An und für sich hat die “Staatsaffäre” mehrere Facetten. Es geht darum, ob die ermittelnden Staatsanwälte zu Recht von einem “Anfangsverdacht” ausgehen konnten, es geht um die Frage, wer, wen, wann informiert hat und ob Ex-Minister Friedrichs die ihm gegebene Information ohne “inhaltliche” Klärung und Abstimmung mit den Behörden weitergeben durfte. Es geht aber auch darum, ob der Ex-Bundestagsabgeordnete Edathy einem “rechtsstaatlichen Verfahren” ausgesetzt war und Gesetz und Recht zutreffend angewandt wurde, insbesondere bei der angeordneten Hausdurchsuchung. Und nicht zuletzt geht es darum, ob nicht auch die “Schlapphüte” mit dafür gesorgt hatten, dass der “Geheimdienstkritiker” (Stichwort: NSU-Affäre) zu Fall gebracht wird. Zugegeben, letzteres ist derzeit reine Spekulation.

Die skizzierte Aneinanderreihung der Aspekte lässt in diesem Rahmen und zu diesem Zeitpunkt nur zu, ein paar Zusammenhänge aufzuzeigen.

Die auch in der PHOENIX-Runde aufgeworfene Frage, ob sich Politiker überhaupt noch an RECHT und GESETZ halten, erscheint etwas “vordergründig”. Zunächst wäre präzise zu klären, was Ex-Minister Friedrichs wirklich wusste. In den Medien – z.B. RP-Online – wird verbreitet, dass Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche zunächst vom BKA-Präsidenten Jörg Ziercke im Oktober 2013 über den Fall Edathy informiert wurde. RP-Online verfügt über Informationen aus “Sicherheitskreisen”?! Schlapphüte? Bereits im Oktober 2013 wurde also über den “Anfangsverdacht” berichtet, dass Edathy in Besitz “kinderpornografischer Schriften” sei.

Wenn das der Wahrheit entspricht, dann musste Ex-Minister Friedrichs davon ausgehen, dass jede Weitergabe von diesbezüglichen Informationen an Dritte bzw. Unbefugte eine Straftat war!

Ex-Minister Friedrichs bestreitet allerdings, dass Staatssekretär Fritsche ihn über “strafrechtliche Vorwürfe” informiert habe. Vielmehr hätte Staatssekretär Fritsche “strafrechtliche Vorwürfe”, die sich gegen Edathy richten, verneint!

Bereits hier taucht die Frage auf, warum BKA-Präsident Ziercke den damaligen Innenminister Friedrichs nicht direkt informiert hatte?! Es ist eine “Binsenweisheit”, den Kreis der Informierten soweit wie möglich klein zu halten. Vielmehr wäre es “üblich” und “geboten” gewesen, solch einen Vorgang dem zuständigen Minister im Bundeskanzleramt (Pofalla, CDU) mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen, auch unter Berücksichtigung der “strafrechtlichen Aspekte” bzw. der Klärung der gegebenen Handlungsbefugnisse außerhalb der ermittelnden Behörden (Justiz, Polizei). Das m.E. notwendige “abgestimmte Verhalten” hätte dazu geführt, dass BKA und Staatsanwaltschaft in ihrer (vermeintlich) gebotenen Vorgehensweise nicht behindert worden wären.

Stattdessen wurde, so jedenfalls Ex-Minister Friedrichs, “halbseiden” bzw. unvollständig informiert. Nach Aussage von Ex-Minister Friedrichs war ihm der “strafrechtliche Vorwurf” nicht bekanntgegeben worden.

Wenn das wahr ist, dann hatte die “Informationskette” bereits ein “Geschmäckle”. Vor allem, weil damit gerechnet werden musste, dass der als “aufrecht” geltende Friedrichs Sigmar Gabriel (SPD) informiert, damit der mindestens als Staatssekretär im Innenministerium gehandelte Edathy nicht nominiert wurde.

Aber die Pressemitteilung von Thomas Oppermann, dem damaligen 1. Geschäftsführer der SPD-Fraktion, widerspricht der Darstellung von Friedrichs. Ausdrücklich teilt er (Innenminister Friedrichs gegenüber Sigmar Gabriel) mit, dass “es möglicherweise zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen könne”.

Es könnte sein, dass der damalige Innenminister die “mögliche Strafverfolgung” nicht ernst genommen hatte, auch weil die Beweislage der Staatsanwaltschaft bereits damals äußerst dünn war und sich aus nicht “strafbedrohten Bildern” normalerweise keine Strafverfolgung/Hausdurchsuchung ableiten lässt. Die Verletzung bzw. Aufhebung der “Unverletzlichkeit der Wohnung” nach Artikel 13 Grundgesetz setzt normalerweise eine objektive und willkürfrei erhärtete Beweislage voraus. Bloße Verdachtsmomente im Sinne von “logischen” Schlussfolgerungen (hier: Besitz von Bildern die nicht strafbedroht sind) reichen zu einer Hausdurchsuchung bei weitem nicht aus.

Merkwürdig ist auch, dass die Staatsanwaltschaft erst vor wenigen Tagen die Hausdurchsuchung durchführte. Spätestens seit November 2013 musste der Staatsanwaltschaft bekannt sein, dass der Anwalt des Bundestagsabgeordneten schriftlich anfragte, ob Ermittlungen gegen seinen Mandanten Edathy aufgenommen wurden.

Jetzt so zu tun, als ob die Politik alleine versagt hätte, weil “vermutete” Beweise im Februar 2014 nicht auffindbar wären, sofern es sie überhaupt jemals gegeben hatte, zeigt eine Dreistigkeit in der Argumentation auf, die eigentlich den Beobachter der Ereignisse, die freiwillig herausgelassen werden, “fassungslos” machen sollte.

Nur nebenbei sei angemerkt, dass es bei vielen Beteiligten schon schwierig ist, ohne “logische Brüche” zu lügen oder Halbwahrheiten zu verkünden.

Dass sich hochrangige Politiker, insbesondere die Mitglieder der Regierungsmannschaft, sich kaum noch an Recht und Gesetz halten, ist nun wirklich nicht neu. Zu verweisen ist auf die Darstellungen von Jürgen Rot – Buch: SPINNENNETZ DER MACHT Untertitel: Wie die politische und wirtschaftliche Elite unser Land zerstört; Econ 2013–, der viele Beispiele für Behörden-, Justiz- und Regierungskriminalität in Deutschland beschrieben hat.

Zu erinnern ist auch an den Betrug der Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz wurde unter Arbeitsministerin von der Leyen zu niedrig berechnet. Obwohl bereits gutachtliche Stellungnahmen (z.B. Prof. Dr. Johannes Münder, TU Berlin) vor Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag und Bundesrat vorlagen, verweigerten die Alt-Parteien die Anwendung der gegebenen Rechtslage bzw. der Rechtsfortschreibung des BVerfG (Hartz-IV-Urteil vom 09.02.2010). Die Korrektur der offenkundigen Falschberechnungen erfolgte bis heute nicht. Eine Art fortgesetzter Massenbetrug.

Zu nennen wäre auch der Verstoß gegen die “No-Bailout-Klausel” des Lissabon-Vertrages. Die Bundesregierung schonte die Verantwortlichen für die Bankenkrise und wälzte die Lasten überwiegend auf die Bürger ab. Die Rechtsverstöße sind LEGION. Als Beweis können auch die zurückliegenden Urteile des BVerfG zu ESM und den Rettungspakete angeführt werden.

Die in der  letzten PHOENIX-Runde von den Journalisten befürchtete Staatskrise hätte angesichts der vorgenannten Rechtsbeugungen längst stattfinden müssen.

Fraglich ist, was die Mainstream-Elite jetzt aus der Situation machen will. Es fällt auf, dass die “FDP” hundertfach in den Mainstream-Medien salonfähig gemacht werden soll.

Nicht das die “ELITEN” in der Gesellschaft bereits an Neuwahlen denken? Vielleicht nach der Neuwahl des Europaparlamentes, auch um die “Wahlstimmung” und die Machtverhältnisse in der EU bereits vorher zu beeinflussen?!

Frau/Mann darf gespannt sein, ob der Rechtsstaat bzw. die derzeitige Bundesregierung straucheln soll?! Die scharfen Töne aus Bayern stimmen das Lied bereits an.



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