Die Besitzer die ihren Fahrzeugschein im Auto lagern, handeln damit nicht grob fahrlässig. Dies wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg nun entschieden.
Laut den Richtern erhöht sich die Gefahr eines Diebstahles dadurch nicht, solange die Papiere nicht sichtbar im Auto liegen. Ebenfalls meinten die Richter, dass ein gestohlener Fahrzeugschein für die Diebe nicht wirklich etwas bringe. Denn ab dem Zeitpunkt an dem das Auto als gestohlen gilt, wird das Auto zur Fahndung ausgeschrieben und somit ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe absolut nutzlos. Ebenfalls nicht möglich ist es, dass man das Auto damit in ein Nicht-Schengen-Staaten überführt (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09).