Fahranfänger: Ohne Probleme durch die Probezeit – so klappt es!

Fahranfänger: Ohne Probleme durch die Probezeit – so klappt es!

Seit 1986 muss jeder Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren bestehen, in denen er sich nichts zu Schulden kommen lassen und seine Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen muss. Wer während der Probezeit Verstöße der Kategorie A oder B begeht, muss mit einem Aufbauseminar rechnen und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre in Kauf nehmen. Auch eine MPU kann angeordnet werden, wenn in der verlängerten Probezeit erneute Verkehrsverstöße begangen werden.

Probezeit - Tipps und Fakten für Fahranfänger

Bei kleinen Delikten ohne Punkte in Flensburg werden Fahranfänger in der Probezeit nicht anders behandelt als langjährige Autofahrer, die den gleichen Verkehrsverstoß begehen. Bei B-Verstößen gilt die 40 Euro-Regelung. Übersteigt ein technischer Fahrzeugmangel oder eine begangene Ordnungswidrigkeit diese Bußgeldhöhe, kommt es zu einem Aufbauseminar und / oder zur Verdoppelung der Probezeit. Zu den A-Delikten zählen Trunkenheit oder Drogen am Steuer, Unfallflucht oder das Überfahren roter Ampeln. Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h oder bei fehlendem Sicherheitsabstand ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird das Delikt in die Kategorie A eingeordnet und gilt während der Probezeit als grober Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Kommt es nach einem geahndeten Verstoß in der Probezeit zu einer erneuten Auffälligkeit, kann der Führerschein für einen Zeitraum von drei Monaten entzogen und die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung verpflichtend werden. Als Fahranfänger gilt daher: am besten unauffällig fahren, mit 0 Promille hinter das Steuer steigen und sich nach den gültigen Verkehrsregeln richten. Denn Delikte innerhalb der Probezeit werden nicht nur teuer, sondern gehen mit verschiedenen Ahndungen einher und können den Fahranfänger über mehrere Jahre beeinträchtigen.

Das erste Auto - ein Kauf ohne böse Überraschungen

Der Kauf des ersten Autos bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Da in Kontrollen bei technischen Defekten nicht gespaßt und oftmals ein Bußgeld von mehr als 40 Euro verhängt wird, kann die Missachtung des technisch einwandfreien Zustandes eines Autos schnell zum Verhängnis werden. Darunter fallen zum Beispiel verrostete tragende Teile, gebrochene Achsen oder verzogene Rahmen als Folge eines Unfalls. Aber auch eine manipulierte Kilometeranzeige, eine nicht funktionierende Geschwindigkeitsanzeige oder defekte Beleuchtung schränken die Verkehrssicherheit ein und bringen sowohl den Fahranfänger, wie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Da man sich als Führerscheinneuling selten einen Neuwagen leisten kann und meist ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, sollte man nicht auf eine Begleitung mit Kennerblick verzichten. Gute Gebrauchte ohne technische Defekte sind bereits günstig zu finden, wenn man ausgiebig sucht und Vergleiche zwischen vor allem niedrig motorisierten Fahrzeugen und Kleinwagen herstellt.

Fazit: In der Probezeit begangene Verkehrsdelikte sind kein Kavaliersdelikt. Umsichtiges Fahren und ein technisch einwandfreies Auto mit gültiger HU Plakette gehören zur Grundausstattung von Fahranfängern. Wer sich an die Geschwindigkeit hält, rote Ampeln beachtet und Abstand zum Vordermann hält, übersteht die Probezeit ohne gravierende Einschnitte.


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