Für Mitarbeiter aus Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltern und auch Immobilienmaklern gibt es die Weiterbildung zum Fachkaufmann oder Fachkauffrau – Verwaltung von Wohnungseigentum. Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum übernehmen im Rahmen der Haus- und Wohnungsbewirtschaftung qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben.
Aufgaben Fachkaufmann Verwaltung von Wohnungseigentum im Detail
Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungeigentum haben folgende Aufgaben:
- Selbstständige Beurteilung und Bearbeitung von Rechtsfragen in Bezug auf allgemeines Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Beurteilen von Vertragsinhalten
- Beurteilung und Lösung von rechtlichen Problemen bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
- Bearbeitung von Problemen des Eigentums- und Besitzrechtes unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes - Übernahme von Aufgaben eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters im kaufmännischen und technischen Bereich
- Durchführen von Besichtigungen
- Gewinnung geeigneter Mieter oder Käufer
- Ausarbeitung, Verhandlung und Abschluß von Kauf- oder Mietverträgen
- Abwicklung von Kündigungen
- Beratung von Käufern, Mietern und Eigentümergesellschaften, Versammlungen organisieren und durchführen
- Abwicklung von Instandhaltungsarbeiten, Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit der Objekte sichern
- Erstellung und Organisation von Monats- und Jahresabrechnungen und Jahresberichten
- Durchführung von Berechnungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit - Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge der Wohnungseigentumsverwaltung
- Mitarbeit in Finanz-, Betriebs-, Mieten- und Baubuchhaltung
- Abwicklung im Zahlungsverkehr
- Mitwirkung an Jahresabschlüssen
- Übernahme von Aufgaben im Personalwesen
Zulassungsvoraussetzung
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Um nach der Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundsstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließender zweijähriger Berufspraxis
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Beruf mit anschließender dreijähriger Berufspraxis
- oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum
Inhalte der Weiterbildung
- Immobilienrecht allgemein
- Arten der Willenserklärung
- Recht der Stellvertretung mit Vollmacht, Duldungs- und Anscheinsvollmacht
- Vertragsinhalte unter Berücksichtigung des allgemeinen Rechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Dienst- und Werksverträgen einschließlich Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
- drohende und bereits eingetretene Anspruchsverluste
- rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
- Probleme des Eigentums- und Besitzrechts unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts
- ausgewählte Apsekte des zivilprozessualen Verfahrensrechts
- Probleme des Bau- und Bodenrechts sowie des Bauordnungsrechts des Bundes und der Länder - Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Begründung von Wohnungseigentum und Inhalt sowie die Bedeutung von Teilungserklärungen
- Bedeutung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnung
- Entstehung und Auflösung von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Die Inhalte und Rechtswirkungen von Veräußerungsbeschränkungen
- Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
- Gebrauchsregelungen, rechtliche Wirkung und deren Inhalte
- Verteilung von Einnahmen und Ausgaben, Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Das Recht auf Entziehung des Wohnungseigentums
- Allgemeines Verfahrensrecht bei Rechtsstreitigkeiten in WEG-Angelegenheiten - Wohnungseigentum, Verwaltung
- Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters nach WEG, Verwaltervertrag und Teilungserklärung
- Verwaltung von Sondereigentum und Mietobjekten
- Eigentümerversammlungen
- technische Aufgaben eines WEG-Verwalters
- kaufmännische Aufgaben eines WEG-Verwalters
- Zusammenarbeit mit Beiräten, Eigentümern und Mietern
- Maßnahmen bei Übernahme von neuen Objekten in die Verwaltung - Volks- und Betriebswirtschaft
- Unternehmensziele, betriebliche Steuerungsgrößen und Controllinginstrumente
- Die betriebliche Organisationsstruktur und die personellen Voraussetzungen für den optimalen Einsatz
- Marketing, strategisch und operativ
- Die Finanzierung des Unternehmens und von Objekten unter Renditegesichtspunkten
- Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument der Unternehmenssteuerung
- Rechtsformen von Unternehmen und die betriebsspezifische Auswahl
- steuerrechtliche Fragen und Lösungswege
- gesamtwirtschaftliche Zusammhänge
Dauer und Kosten
Die Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum wird in der Regel in Teilzeit angeboten und kann bis zu 24 Monate dauern. Angeboten wird die Weiterbildung zum Beispiel an Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern und einigen privaten Bildungsanbietern. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern.