Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum

Für Mitarbeiter aus Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltern und auch Immobilienmaklern gibt es die Weiterbildung zum Fachkaufmann oder Fachkauffrau – Verwaltung von Wohnungseigentum.  Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum übernehmen im Rahmen der Haus- und Wohnungsbewirtschaftung qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben.

Aufgaben Fachkaufmann Verwaltung von Wohnungseigentum im Detail

Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum haben folgende Aufgaben:

  • Selbstständige Beurteilung und Bearbeitung von Rechtsfragen in Bezug auf allgemeines Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
    – Beurteilen von Vertragsinhalten
    – Beurteilung und Lösung von rechtlichen Problemen bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
    – Bearbeitung von Problemen des Eigentums- und Besitzrechtes unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes
  • Übernahme von Aufgaben eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters im kaufmännischen und technischen Bereich
    – Durchführen von Besichtigungen
    – Gewinnung geeigneter Mieter oder Käufer
    – Ausarbeitung, Verhandlung und Abschluß von Kauf- oder Mietverträgen
    – Abwicklung von Kündigungen
    – Beratung von Käufern, Mietern und Eigentümergesellschaften, Versammlungen organisieren und durchführen
    – Abwicklung von Instandhaltungsarbeiten, Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit der Objekte sichern
    – Erstellung und Organisation von Monats- und Jahresabrechnungen und Jahresberichten
    – Durchführung von Berechnungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
  • Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge der Wohnungseigentumsverwaltung
    – Mitarbeit in Finanz-, Betriebs-, Mieten- und Baubuchhaltung
    – Abwicklung im Zahlungsverkehr
    – Mitwirkung an Jahresabschlüssen
    – Übernahme von Aufgaben im Personalwesen

Zulassungsvoraussetzung

© Robert Kneschke - Fotolia.com© Robert Kneschke - Fotolia.com

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Um nach der Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundsstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließender zweijähriger Berufspraxis
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Beruf mit anschließender dreijähriger Berufspraxis
  • oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum

Inhalte der Weiterbildung

  •  Immobilienrecht allgemein
    – Arten der Willenserklärung
    – Recht der Stellvertretung mit Vollmacht, Duldungs- und Anscheinsvollmacht
    – Vertragsinhalte unter Berücksichtigung des allgemeinen Rechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    – Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Dienst- und Werksverträgen einschließlich Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
    – drohende und bereits eingetretene Anspruchsverluste
    – rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
    – Probleme des Eigentums- und Besitzrechts unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts
    – ausgewählte Apsekte des zivilprozessualen Verfahrensrechts
    – Probleme des Bau- und Bodenrechts sowie des Bauordnungsrechts des Bundes und der Länder
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG)
    – Begründung von Wohnungseigentum und Inhalt sowie die Bedeutung von Teilungserklärungen
    – Bedeutung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnung
    – Entstehung und Auflösung von Wohnungseigentümergemeinschaften
    – Die Inhalte und Rechtswirkungen von Veräußerungsbeschränkungen
    – Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
    – Gebrauchsregelungen, rechtliche Wirkung und deren Inhalte
    – Verteilung von Einnahmen und Ausgaben, Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
    – Das Recht auf Entziehung des Wohnungseigentums
    – Allgemeines Verfahrensrecht bei Rechtsstreitigkeiten in WEG-Angelegenheiten
  • Wohnungseigentum, Verwaltung
    – Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters nach WEG, Verwaltervertrag und Teilungserklärung
    – Verwaltung von Sondereigentum und Mietobjekten
    – Eigentümerversammlungen
    – technische Aufgaben eines WEG-Verwalters
    – kaufmännische Aufgaben eines WEG-Verwalters
    – Zusammenarbeit mit Beiräten, Eigentümern und Mietern
    – Maßnahmen bei Übernahme von neuen Objekten in die Verwaltung
  • Volks- und Betriebswirtschaft
    – Unternehmensziele, betriebliche Steuerungsgrößen und Controllinginstrumente
    – Die betriebliche Organisationsstruktur und die personellen Voraussetzungen für den optimalen Einsatz
    – Marketing, strategisch und operativ
    – Die Finanzierung des Unternehmens und von Objekten unter Renditegesichtspunkten
    – Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument der Unternehmenssteuerung
    – Rechtsformen von Unternehmen und die betriebsspezifische Auswahl
    – steuerrechtliche Fragen und Lösungswege
    – gesamtwirtschaftliche Zusammhänge

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum wird in der Regel in Teilzeit angeboten und kann bis zu 24 Monate dauern. Angeboten wird die Weiterbildung zum Beispiel an Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern und einigen privaten Bildungsanbietern. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern.

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