Für Mitarbeiter aus Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltern und auch Immobilienmaklern gibt es die Weiterbildung zum Fachkaufmann oder Fachkauffrau – Verwaltung von Wohnungseigentum. Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum übernehmen im Rahmen der Haus- und Wohnungsbewirtschaftung qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben.
- Aufgaben im Detail
- Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
- Dauer und Kosten
Aufgaben Fachkaufmann Verwaltung von Wohnungseigentum im Detail
Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum haben folgende Aufgaben:
- Selbstständige Beurteilung und Bearbeitung von Rechtsfragen in Bezug auf allgemeines Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
– Beurteilen von Vertragsinhalten
– Beurteilung und Lösung von rechtlichen Problemen bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
– Bearbeitung von Problemen des Eigentums- und Besitzrechtes unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes - Übernahme von Aufgaben eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters im kaufmännischen und technischen Bereich
– Durchführen von Besichtigungen
– Gewinnung geeigneter Mieter oder Käufer
– Ausarbeitung, Verhandlung und Abschluß von Kauf- oder Mietverträgen
– Abwicklung von Kündigungen
– Beratung von Käufern, Mietern und Eigentümergesellschaften, Versammlungen organisieren und durchführen
– Abwicklung von Instandhaltungsarbeiten, Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit der Objekte sichern
– Erstellung und Organisation von Monats- und Jahresabrechnungen und Jahresberichten
– Durchführung von Berechnungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit - Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge der Wohnungseigentumsverwaltung
– Mitarbeit in Finanz-, Betriebs-, Mieten- und Baubuchhaltung
– Abwicklung im Zahlungsverkehr
– Mitwirkung an Jahresabschlüssen
– Übernahme von Aufgaben im Personalwesen
Zulassungsvoraussetzung
© Robert Kneschke – Fotolia.com
Um nach der Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundsstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließender zweijähriger Berufspraxis
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Beruf mit anschließender dreijähriger Berufspraxis
- oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum
Inhalte der Weiterbildung
- Immobilienrecht allgemein
– Arten der Willenserklärung
– Recht der Stellvertretung mit Vollmacht, Duldungs- und Anscheinsvollmacht
– Vertragsinhalte unter Berücksichtigung des allgemeinen Rechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Dienst- und Werksverträgen einschließlich Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
– drohende und bereits eingetretene Anspruchsverluste
– rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
– Probleme des Eigentums- und Besitzrechts unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts
– ausgewählte Apsekte des zivilprozessualen Verfahrensrechts
– Probleme des Bau- und Bodenrechts sowie des Bauordnungsrechts des Bundes und der Länder - Wohnungseigentumsrecht (WEG)
– Begründung von Wohnungseigentum und Inhalt sowie die Bedeutung von Teilungserklärungen
– Bedeutung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnung
– Entstehung und Auflösung von Wohnungseigentümergemeinschaften
– Die Inhalte und Rechtswirkungen von Veräußerungsbeschränkungen
– Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
– Gebrauchsregelungen, rechtliche Wirkung und deren Inhalte
– Verteilung von Einnahmen und Ausgaben, Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
– Das Recht auf Entziehung des Wohnungseigentums
– Allgemeines Verfahrensrecht bei Rechtsstreitigkeiten in WEG-Angelegenheiten - Wohnungseigentum, Verwaltung
– Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters nach WEG, Verwaltervertrag und Teilungserklärung
– Verwaltung von Sondereigentum und Mietobjekten
– Eigentümerversammlungen
– technische Aufgaben eines WEG-Verwalters
– kaufmännische Aufgaben eines WEG-Verwalters
– Zusammenarbeit mit Beiräten, Eigentümern und Mietern
– Maßnahmen bei Übernahme von neuen Objekten in die Verwaltung - Volks- und Betriebswirtschaft
– Unternehmensziele, betriebliche Steuerungsgrößen und Controllinginstrumente
– Die betriebliche Organisationsstruktur und die personellen Voraussetzungen für den optimalen Einsatz
– Marketing, strategisch und operativ
– Die Finanzierung des Unternehmens und von Objekten unter Renditegesichtspunkten
– Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument der Unternehmenssteuerung
– Rechtsformen von Unternehmen und die betriebsspezifische Auswahl
– steuerrechtliche Fragen und Lösungswege
– gesamtwirtschaftliche Zusammhänge
Dauer und Kosten
Die Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum wird in der Regel in Teilzeit angeboten und kann bis zu 24 Monate dauern. Angeboten wird die Weiterbildung zum Beispiel an Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern und einigen privaten Bildungsanbietern. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern.
Gefällt es Ihnen?