Ab dem 1.1.2015 müssen nach der Fachanwaltsordnung die Fachanwälte (auch die für Arbeitsrecht) insgesamt 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren. Bisher waren die 10 Stunden.
Davon dürfen allerdings 5 Zeitstunden im Selbststudium absolviert werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin