In dem Rechtsstreit mit Blackberry hat Facebook jetzt eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I urteilte, Facebook nutze bei seinen Apps unerlaubt geistiges Eigentum des kanadischen Unternehmens Blackberry. Zu den beanstandeten Programmen gehören die mobilen Apps für Facebook, WhatsApp und Instagram, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
„Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen“, erläutert eine Gerichtssprecherin. Facebook dürfe die Apps jetzt entweder nicht mehr anbieten und liefern oder müsse sie vorher so modifizieren, „dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird“.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, allerdings schon „vorläufig vollstreckbar“. Damit kann Facebook also noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, muss aber die Entscheidung schon jetzt umsetzen, wenn Blackberry das verlangt.
Dafür ist es aber auch nötig, dass Blackberry bei Gericht als Sicherheit eine Bürgschaft hinterlegt (wegen der Möglichkeit, dass nachfolgende Instanzen zugunsten von Facebook urteilen).
Facebook weist gegenüber der Süddeutschen Zeitung darauf hin, dass es in Deutschland nicht zu einer Abschaltung der Apps für Facebook, WhatsApp und Instagram kommen werde, denn es lägen inzwischen schon Software-Updates bereit, die die Forderungen des Urteils erfüllen.