Kinderporno bekämpfen oder Werbemillionen einsacken?
Dass der Konzern die privaten Nachrichten durchsucht, ist sowieso unstrittig. Allerdings geht es dabei angeblich nur darum, Links zu kinderpornografischen Angeboten und Ähnlichem aufzuspüren.
Die Klage wendet sich also mehr gegen die Nutzung der gefundenen Links, die nach Ansicht der Kläger gegen ihre Privatsphäre verstößt. Facebook-Sprecher bestreiten das und verlauten, diese Art der Datennutzung habe man schon im Jahr 2012 eingestellt, jetzt würden die Ergebnisse der Scans grundsätzlich anonymisiert.
Wie sicher ist die WhatsApp-Verschlüsselung wirklich?
Dumm nur, daß Facebook den Quellcode dieser Funktion nicht offengelegt hat, so daß man den Wahrheitsgehalt nicht wirklich überprüfen kann.
Für Leser, die es genau wissen wollen: Das angestrengte Verfahren heißt Matthew Campbell v. Facebook und ist unter dem Aktenzeichen 13-cv-5996 beim US District Court Northern District of California anhängig. Die Sammelklage wurde inzwischen schon zugelassen.