Seit das Böse schlechthin sich mit F und acebook schreibt, erstaunen immer wieder schier entsetzliche Meldungen den nichtsahnenden Mediennutzer im Holzland. So berichtet die Frankfurter Rundschau vom unglaublichen Fall eines 19-Jährigen aus Bangladesch, der dort wegen einer auf Facebook geschriebenen Nachricht verhaftet wurde. "Mit der Meinungsfreiheit ist es in Bangladesch nicht weit her", analysiert das Blatt, "vor allem nicht, wenn man den Vater der Unabhängigkeit Mujibur Rahman aufs Korn nimmt".
Der 19 Jahre alte Al Nayeem Jubaer habe nichts weiter getan, als den Vater der Premierministerin Sheikh Hasina zu beleidigen. Was genau er gepostet hatte, lasse sich nicht mehr rekonstruieren, weil die Inhalte bereits gelöscht worden seien - ein Vorgang, den deutsche Datenschützer bisher für unmöglich gehalten hatten. Die bangladeschische Polizei spreche von "obszönen Bemerkungen", der jugendliche Täter kam in Haft, Facebook an die Börse.
Für deutsche Facebook-Nutzer ein Vorgang, der sich mit hiesigen Werten einfach nicht vereinbart. So war ein 18-jähriger Deutscher, der nach einem Bericht der FR in der vergangenen Woche auf Facebook mit einer "Revolution" gedroht hatte, zwar ebenfalls festgenommen worden. Nach der Einvernahme durch die Polizei aber kam der junge Mann keineswegs in Haft, sondern wurde in Psychiatrie eingewiesen. Nach Angaben der Polizei hatte der Wiesbadener vor kurzem die Schule gewechselt und in seiner neuen Klasse "einige Probleme". Er sei frustriert gewesen, sagte ein Sprecher. Wie lange er in der Klinik bleiben muss, werde jetzt ein Richter entscheiden.
Wenn alle Zeugen vernommen seien, gehe der Fall der Online-Revolutionsdrohung an die Staatsanwaltschaft. Dort werde geprüft, ob es sich um "etwas Ernstes" wie die Vorbereitung der Übernahme der Macht oder "lediglich um einen Dummen-Jungen-Streich" gehandelt habe. Eventuell reiche eine Ermahnung mit der Auflage aus, künftig keine Revolutionen mehr anzukündigen. Oder aber der Schüler werde zu einer Jugendstrafe verurteilt. Dann werde er wohl auch die Kosten für den Polizeieinsatz zur Abwendung der Revolutionsgefahr tragen müssen.
Der 19 Jahre alte Al Nayeem Jubaer habe nichts weiter getan, als den Vater der Premierministerin Sheikh Hasina zu beleidigen. Was genau er gepostet hatte, lasse sich nicht mehr rekonstruieren, weil die Inhalte bereits gelöscht worden seien - ein Vorgang, den deutsche Datenschützer bisher für unmöglich gehalten hatten. Die bangladeschische Polizei spreche von "obszönen Bemerkungen", der jugendliche Täter kam in Haft, Facebook an die Börse.
Für deutsche Facebook-Nutzer ein Vorgang, der sich mit hiesigen Werten einfach nicht vereinbart. So war ein 18-jähriger Deutscher, der nach einem Bericht der FR in der vergangenen Woche auf Facebook mit einer "Revolution" gedroht hatte, zwar ebenfalls festgenommen worden. Nach der Einvernahme durch die Polizei aber kam der junge Mann keineswegs in Haft, sondern wurde in Psychiatrie eingewiesen. Nach Angaben der Polizei hatte der Wiesbadener vor kurzem die Schule gewechselt und in seiner neuen Klasse "einige Probleme". Er sei frustriert gewesen, sagte ein Sprecher. Wie lange er in der Klinik bleiben muss, werde jetzt ein Richter entscheiden.
Wenn alle Zeugen vernommen seien, gehe der Fall der Online-Revolutionsdrohung an die Staatsanwaltschaft. Dort werde geprüft, ob es sich um "etwas Ernstes" wie die Vorbereitung der Übernahme der Macht oder "lediglich um einen Dummen-Jungen-Streich" gehandelt habe. Eventuell reiche eine Ermahnung mit der Auflage aus, künftig keine Revolutionen mehr anzukündigen. Oder aber der Schüler werde zu einer Jugendstrafe verurteilt. Dann werde er wohl auch die Kosten für den Polizeieinsatz zur Abwendung der Revolutionsgefahr tragen müssen.