Die Allmedia GmbH mahnt aktuell Unternehmen ab, die auf ihren Webseiten den „Like Button“ von Facebook integriert haben.
Wen das aufhorchen oder gar erschrecken lässt, sollte den ganzen Beitrag lesen. Danach ist man zwar nur unwesentlich schlauer vor vorher (was Juristen übrigens auch nicht anders geht, nur stochern sie wenigstens in bekannten Nebelgebieten), doch klar wird, dass die rechtlichen Grauzonen des noch in den Kinderschuhen steckenden Social Media viel Raum für Unsicherheiten und Unwägbarkeiten lassen. Kurz, auf Anwälte und Gerichte wird viel Arbeit warten. In diesem Zusammenhang kann nur dringend geraten werden, im Fall des Falles einen Fachanwalt für (neues) Medienrecht aufzusuchen.