Existenzschutz – für den Fall der Fälle

Allgemein | admin | 04-10-2014 um 18:45Uhr | 4 views Zuletzt aktualisiert am: 04-10-2014
In Deutschland wird jeder vierte Bürger während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Foto: djd/AXA

In Deutschland wird jeder vierte Bürger während seines Erwerbslebens berufsunfähig.
Foto: djd/AXA

Arbeitsunfähig, was nun? Für Krankheit und Unfall vorsorgen

(djd/pt). Angestellte, Handwerker, Hausfrauen oder Selbstständige sollten sich Gedanken um die Absicherung ihrer Arbeitskraft machen, denn vor einer Krankheit oder einem Unfall ist niemand absolut geschützt. Doch nicht jeder kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten, oder der entsprechende Beruf ist einfach nicht versicherbar. Eine alternative Absicherung kann die Existenz retten, denn mit der Arbeitsunfähigkeit droht oft auch der finanzielle wie gesellschaftliche Abstieg. Gerade für nach 1961 Geborene ist eine solche existenzielle Absicherung besonders wichtig, da sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr erhalten. Nur etwa drei Millionen Menschen besitzen nach Erhebungen der Finanzaufsicht Bafin hierzulande überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals ist der Schutz gegen existenzielle Risiken, die die eigene Arbeitskraft beeinträchtigen können, zudem unzureichend.

Jeder Vierte wird berufsunfähig

Dabei wird in Deutschland jeder vierte Bürger während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Insbesondere für körperlich tätige Risikogruppen wie Handwerker oder Bauarbeiter setzten Arbeitgeber in den vergangenen Jahren umfassende Schutzmaßnahmen um, so dass das Risiko von schweren Arbeitsunfällen gesenkt wurde: Allerdings sind nicht Unfälle der Hauptgrund für den Verlust der Arbeitskraft, sondern Erkrankungen.

Durchschnittlich erhalten die nach 1961 geborenen Betroffenen im Falle eines Falles jedoch nur eine Erwerbsminderungsrente von etwa 600 Euro. Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, erhält keinerlei staatliche Unterstützung. Maßgeblich ist dabei nicht, ob der eigene Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Für einen beruhigten Blick in die Zukunft gibt es neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung ein alternatives Konzept, die sogenannte Existenzschutzversicherung, auch bekannt als funktionale Invaliditätsversicherung. Vier Säulen umfasst das Konzept der Existenzschutzversicherung und garantiert Versicherten – seien es Hausfrauen, Künstler, Selbstständige oder Handwerker – Existenzschutz. Unabhängig vom Beruf erhält ein 30-Jähriger zum Beispiel beim Anbieter Axa 1.000 Euro monatliche Rente für einen monatlichen Beitrag von 21,90 Euro.

Vier Säulen der Existenzschutzversicherung
Eine Absicherung kann die Existenz retten, denn mit der Arbeitsunfähigkeit droht oft auch der finanzielle wie gesellschaftliche Abstieg. Foto: djd/AXA

Eine Absicherung kann die Existenz retten, denn mit der Arbeitsunfähigkeit droht oft auch der finanzielle wie gesellschaftliche Abstieg.
Foto: djd/AXA

Die erste Säule der Existenzschutzversicherung beinhaltet eine Unfallrente. Diese sichert gegen finanzielle Folgen von schweren Unfällen ab, indem eine monatliche lebenslange Leibrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt wird. Die zweite Säule besteht aus dem Organkonzept. Dabei wird für lebenswichtige Organe, die in ihrer Funktion medizinisch untersucht worden und nachweislich eingeschränkt sind, eine Leistung in Form einer monatlichen lebenslangen Rente gezahlt. Auch Krebserkrankungen sind über das Organkonzept abgedeckt. Im Markt unterscheiden sich hierbei die Konzepte erheblich. Einige Anbieter begrenzen die Leistung und zahlen maximal 60 Monate, die Existenzschutzversicherung von Axa beispielsweise zahlt bei Erreichen eines bestimmten Krebsstadiums eine monatliche lebenslange Rente.

Grundfähigkeiten der Sinnesorgane wie Sehen, Hören und Sprechen sowie die Leistungsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparats sichert die dritte Säule der sogenannten Grundfähigkeitsversicherung ab. Um die Leistung des Stütz- und Bewegungsapparats einschätzen zu können, wird die Funktionsfähigkeit nach definierten Kriterien erhoben, beispielsweise ob Tätigkeiten wie Treppensteigen noch gelingen. Liegt eine nach Sozialgesetzbuch anerkannte Pflegestufe eins vor, tritt die vierte Säule, nämlich die Pflegeversicherung, in Kraft. Die Leistungsvoraussetzungen sind medizinisch eindeutig. Durch Messung der Funktionsfähigkeiten etwa erfolgt eine objektive Prüfung. Definierte Vorgaben zur Schwere der Einschränkung sorgen dafür, dass das gesamte Vorgehen transparent und nachvollziehbar ist. Unter http://www.axa.de/existenzschutzversicherung gibt es weitere Informationen zu den Tarifen.

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Existenzschutz – für den Fall der Fälle

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