Europaparlament beschließt neue Energieeffizienz-Richtlinie

Central heating pump: Energy Efficiency Systems in Danish Public BuildingsDie nächste Hürde in der Umsetzung der neuen europäischen Energieeffizienzrichtlinie ist genommen, nachdem im Juni die Kommission sich nach langer Verhandlung auf eine Fassung geeinigt hatte. Gestern hat das Europaparlament die Richtlinie mit großer Mehrheit angenommen, nun muss noch der Ministerrat zustimmen bevor sie in Kraft treten kann.

Dann wartet aber die nächste Zerreißprobe auf die Energieeffizienz-Richtlinie, die nationale Umsetzung. Hier wird bereits befürchtet, dass es in jedem Land eine andere Umsetzung geben wird. In Deutschland kann man aktuell davon ausgehen, dass mit möglichst vielen bereits erfolgte Maßnahmen die Spielräume ausgenutzt werden. Mehr Kommentare sind gut aufgelistet im Europaportal euractiv.de.

Durch diese bindenden Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude, sowie Energiesparpläne und Energieaudits für alle großen Unternehmen kann der Energieverbrauch um 20% gesenkt und 50 Milliarden Euro Energiekosten im Jahr eingespart werden.

Eine gute Zusammenfassung der Anforderungen in dieser neuen  Richtlinie bietet die Pressemitteilung des EU-Parlamentes:

Renovierung öffentlicher Gebäude

Die Energieeffizienz- Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jährlich mindestens 3 % (der Bodenflächen) geheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich “im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden”, zu renovieren hat.

Das betrifft Gebäude mit einer “Gesamtnutzfläche” von mehr als 500 m2, und ab Juli 2015 von mehr als 250 m2. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch für alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.

Energiesparpläne für Unternehmen

Energieunternehmen oder -verteiler müssten “das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union von 20 %” bis 2020 erreichen. Dieses Ziel muss für den Zeitraum vom 2014-2020 mindestens neuer jährlicher Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes an Endverbraucher nach ihrem über den letzten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2013 gemittelten Absatzvolumen entsprechen.

Energieverkäufe für Verkehrszwecke könnten von den Bestimmungen ausgenommen werden und alternative Wege der Energieeinsparung sind erlaubt, so Einsparungen im gleichen Umfang erreicht werden.

Energieaudits

Alle großen Unternehmen werden verpflichtet, Energieaudits vorzunehmen. Diese Audits müssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstmals und in Folge alle vier Jahre von qualifizierten und beglaubigten Experten durchgeführt werden. KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Finanzierungshilfen

Spezielle Vorgaben zur Einrichtung so genannter Finanzfazilitäten für Energiesparmaßnahmen sind ebenfalls Teil der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung dieser Fazilitäten oder die Nutzung bestehender Finanzinstrumente erleichtern.


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