Der Parlamentarische Rat, eine Pan-europäische zwischenstaatliche Organisation, diskutierte und verabschiedete die Resolution am Dienstag auf der Grundlage eines Berichts des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung unter der Leitung der deutschen Antragstellerin Marlene Rupperecht. Die Resulution ist mit 78 Stimmen zu Gunsten des Antrages, mit 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen verabschiedet worden.
Die Resolution fordert die EU-Staaten dazu auf, “die medizinischen, sanitären und sonstigen Bedingungen klar zu definieren um zu gewährleisten, dass Praktiken wie die nicht medizinisch begründete Beschneidung von Jungen ausgeschlossen wird.”
Ferner wird gefordert, dass die Mitgliedstaaten “eine öffentliche Debatte initiieren, einschließlich interkultureller und interreligiöser Dialoge die darauf abzielen, einen großen Konsens über die Rechte der Kinder auf Schutz vor Verletzungen ihrer körperlichen Integrität nach Standards der Menschenrechte zu erlangen” und “besondere gesetzliche Maßnahmen festzulegen um sicherzustellen, dass bestimmte Vorgänge und Praktiken nicht erfolgen dürfen, bevor ein Kind alt genug ist um hierüber selbst zu bestimmen.”
Praktiken, die durch die Resolution abgedeckt werden, sind weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, frühkindliche medizinische Interventionen bei intersexuellen Kindern, körperliche Züchtigung, und die Unterwerfung oder Nötigung von Kindern in Piercings, Tätowierungen oder plastische Chirurgie. Ein Änderungsantrag, der die “religiösen Rechte der Eltern und Familien” außer Kraft setzt, wurde mit großer Mehrheit der Mitglieder unterstützt.
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