Europäischer Gerichtshof : Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

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Am heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. So dürfen keine Daten von EU-Bürgern gespeichert werden, wenn kein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.

Die EU-Richtlinie die bisher die Speicherung von Telefon,- und Emailverkehr geregelt hat, wurde somit gekippt. Sie muss nun neu überarbeitet werden und dann auch nur auf das nötigste an Daten beschränkt werden.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten der Kunden zwischen zwei und sechs Monaten gespeichert um sie im Bedarfsfall zu verwerten.


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