Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfen

Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfenhib-Meldung · 2012_03/2012_146/02
Recht/Antwort – 21.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Europäische Kommission hat am 22. Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) dem Europäischen Gerichthof zur Prüfung vorlegen wird. Der deutsche Botschafter in Tokyo wurde Anfang des Monats angewiesen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8679). Einige Staaten hätten gleichfalls angekündigt, die Zeichnung bzw. das Ratifikationsverfahren auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament gebe es eine Debatte über die Auswirkungen von ACTA. Laut Bundesregierung soll das ACTA-Abkommen die weltweite Bekämpfung der Produktpiraterie verbessern, weil die unerlaubte Nachahmung von Produkten für die deutsche und weitweite Wirtschaft große Risiken mit sich bringe. Bezüglich der Regelungen zum Internet habe ACTA allerdings „Besorgnis und Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit“ ausgelöst, die „Beachtung“ verdienten. Bundestag

Was ich leider nicht wußte und heute erst erfahren habe: beim Bundestag läuft eine Petition zur Aussetzung von ACTA, die morgen beendet wird, weswegen ich diese unten eingestellt und verlinkt habe.

 

Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfenUrheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Ratifizierung des – Anti-Counterfeiting Trade Agreement – (ACTA) auszusetzen.

Begründung

Tatsächlich wird mit den aktuellen Formulierungen die Informationsfreiheit im Internet beschnitten. das seit langem reformbedürftige Urheberrecht festgeschrieben, statt es an die gewandelte Medienlandschaft anzupassen das sogenannte «geistige Eigen­tum» in eine herausgehobene Stellung gebracht der Einsatz von Generika-Medika­­me­n­ten in Entwicklungsländern erschwert bzw. unmöglich die Rechtssicherheit in Deutschland aufgehoben die Demokratie und Transparenz eingeschränkt . ein neuer Ausschuss (ACTA-Ausschuss) mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, der nach Installation von allen Institutionen unabhängig sein soll.

Um nicht den Anschein zu wecken, dass mit diesem Regelwerk Maßnahmen mit Gesetzeswirkung an deutschen BürgerInnen vorbei entschieden werden, muss die Ratifizierung ausgesetzt werden. Bundestag – Petitionen

Ende der Mitzeichnungsfrist 22.03.2012 · Stand der Mitzeichnung am 21.03.2012 – 15:45h · Anzahl der Mitzeichner 60.408

 


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