Der EGMR in Straßburg. (c)CherryX/commons.wikimedia.org
Es geht zwar vorrangig um beleidigende Inhalte, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil weitgehend einem Gericht in Estland zugestimmt.Dieses hatte in einem konkreten Fall entschieden, dass ein Website-Betreiber die Kommentar-Inhalte seiner Nutzer ggf. mitzuverantworten hat, wenn diese grob beleidigend sind.
Demnach ist ein Portal nicht nur ein passiver Betreiber. Bei den Kommentaren und Inhalten dürfe man sich auch nicht auf das Recht der freien Meinungsäußerung verlassen, wenn ebenjene Kommentare grob verletzend und im angesprochenen Fall auch drohenden Charakters seien.
Inwieweit dieses Urteil sich auf die deutsche Rechtssprechung auswirken wird, ist momentan noch unklar.
Mein Kommentar
Als Site-Betreiber sollte man generell eine Netikette aufstellen und darauf achten, was so alles kommentiert wird.
Und: Viel Spaß bei YouTube-Kommentaren!
Siehe auch: derstandard.at / netzpolitik.org