Mit der Fiskalunion und einer Angleichung der Wirtschaftskraft durch deutschen Exportverzicht ist es aber lange nicht getan. Auch de Datenschutz genannt Weitergabe von privaten Daten muss vereinheitlicht werden, um Kritiker wie den Verfassungsrichter Johannes Masing zum verstummen zu bringen. In der Süddeutschen Zeitung, die eigentlich von Hause aus für jede Art von Gleichmacherei ein offenes Ohr hat, so lange nicht ihre Abopreise durch die EU-Monopolkommission an die die des kostenlosen Bördeecho angeglichen werden, äußert der die Befürchtung, dass mit der geplanten Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar seien: Europa bekomme mit der geplanten „Verordnung“ zum Datenschutz ein Gesetz, das „jede Form bereits in Mitgliedsstaaten geschaffenen einschlägigen Rechts“ verdränge.
Wie das gemeint, zeigt der Umgang der EU-Kommission mit der Vorratsdatenspeicherung. Die Eu verlangt sie, das deutsche Verfassungsgericht erklärte sie für verfassungswidrig – und die EU dringt nun darauf, dass sie dennoch eingeführt wird.
Hamonisierung auf niedrigstem Niveau, bei der das Verfassungsgericht, so Masing, „seine Kontrollfunktion in wesentlichen Bereichen aufgeben“ müsse, obwohl es doch damit "weit über die Grenzen hinaus als vorbildlich geltende freiheitliche Strukturen geschaffen“ habe. 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland würden damit Makulatur, zumal die Verordnung auch für den Umgang mit persönlichen Daten zwischen Privatpersonen im Internet gelten soll. "Was gebloggt und getwittert werden darf, soll sich künftig unabhängig von deutschen Grundrechten bestimmen", schreibt Masing.
Wie hier bei PPQ seit Jahren vorhergesagt, werden „private Meinungsäußerungen einer behördlichen Aufsicht unterstellt“, das hier immer wieder apostrophierte Bundesblogampelamt wird als EU-Mammutbehörde zur Überwachung und Überprüfung von Ansichten aller Art Wirklichkeit.
PPQ-exklusiv: Blogampelamtschef Herrfried Hegenzecht zum Selbstverständnis seiner Behörde