EURO-Krise: UNION bereitet den Staatsstreich vor

Wer den “Scheingefechten” gegen die EU-Politik der Kanzlerin aus den eigenen Reihen Glauben schenken will, der ist m.E. reichlich naiv. Die Wahrheit ist, dass die Folgen der FINANZKRISE (Banken-Kriminalität) zur Durchsetzung des “Einheitsstaates Europa” instrumentalisiert werden soll! Dem aufmerksamen Beobachter sollte das an und für sich nicht entgangen sein.

Als Nachweis werden hier nur einige Zitate aus der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift DER SPIEGEL vom 29.08.2011 (Nr. 35) angeführt. Unter der Überschrift

Vater und Mutter verloren (vgl. S. 18-22)

schreiben die Autoren zu den Anregungen der Abgeordneten Altmeier (CDU) und Stefan Müller (CSU) auf Seite 22 oben folgendes:

Zudem soll die Beteiligung des Bundestages bei Entscheidungen auf europäischer Ebene neu geregelt werden. Altmeier und ein CSU-Kollege: Stefan Müller plädieren dafür, einen sogenannten Großen EU-Ausschuss einzurichten. Dieser soll vorrangiger Ansprechpartner für die Bundesregierung bei europäischen Themen sein.

Der neue Ausschuss könnte auch die Mitwirkungsrechte des Parlaments bei Garantien im Rahmen des europäischen Rettungsschirms EFSF und dessen Nachfolger ESM wahrnehmen. “In beiden Fällen wäre eine Verfassungsänderung erforderlich”, heißt es in einer Ideenskizze, die in der Unionsfraktionsspitze kursiert.

(Hervorhebung durch Fettschrift durch den Autor dieses Artikels)

Damit ist der Nachweis des beabsichtigten “Staatsstreiches” erbracht:

Nach dem Urteil des BVerfG,

BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 421), http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

das als “Notbremse” den Regierenden in Deutschland, den deutschen Vertretern in der EU und dem Parlament den Schutz der (unabdingbaren) Reste des Grundgesetzes auferlegt hatte, wird mit diesem Vorschlag der UNION die Rechtsfortschreibung des Grundgesetzes im Lissabon-Urteil und mithin die unabdingbaren Rechte des Souverän (das deutsche Volk) und des Parlamentes vorsätzlich missachtet.

In dem Lissabon-Urteil des BVerfG wurde zum Ausdruck gebracht, dass vor Aufgabe weiterer “unabdingbarer Rechte”, und dazu gehören beispielsweise auch die “Sozialstaatsverpflichtung” und das Haushaltsrecht” des Parlamentes”, das GRUNDGESETZ zunächst durch eine neue Verfassung abgelöst werden muss, die mit Mehrheit vom deutschen Volk beschlossen wird. Selbstredend muss in der “neuen Verfassung” die Möglichkeit eröffnet werden, die jetzt durch das GRUNDGESETZ geschützten unabdingbaren Rechte (Haushaltsrecht des Parlamentes)  zur Disposition zu stellen. Das geltende GRUNDGESETZ verbietet jedenfalls die weitere Aufgabe weiterer “unabdingbarer” Rechte des Parlamentes und der Bürger.

Und niemand sollte annehmen, dass die bestehende Rechtslage den genannten Politikern nicht hinlänglich bekannt ist.

Niemandem sollte entgangen sein, dass die vorsätzlichen Rechtsbrüche der Regierungsparteien und Teilen der SPD Legion sind.

Bereits mit der Neufassung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) mit Wirkung zum 01.01.2011 wurde die Rechtslage vorsätzlich missachtet, als bei der Ermittlung des Regelsatzes in die “Verbrauchsstichprobe” Bezieher von Sozialhilfe und Bezieher von unter dem Existenzminimum liegenden Renten einbezogen wurden. Millionen Betroffene wurden vorsätzlich alleine dadurch um ca. 5,00 Euro schlicht betrogen!

Wer das nicht glauben will, dem empfehle ich die Lektüre des Gutachtens, erstellt von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Lehrstuhl für Zivilrecht und Sozialrecht an der TU-Berlin. Auf 33 Seiten wurden der Ministerin von der Leyen (CDU) bzw. der Bundesregierung vielfache Rechtsbrüche nachgewiesen!!! Obwohl das Gutachten bereits Ende 2010 vorlag, setzte die Bundesregierung den Rechtsbruch mit Hilfe der SPD im Bundesrat durch; zuvor hatte das Parlament kläglich versagt.

Mit diesen wenigen Beispielen ist offenkundig, dass die ehemalige FDJ-Sekretärin mit der “Demokratie” und dem “Grundgesetz” wenig im Sinn hat. Sie sorgt sogar mit ihrer Regierung dafür, dass das Grundgesetz laufend missachtet wird. Offenbar ist man in UNIONS- und SPD-Kreisen der Auffassung, dass man das GRUNDGESETZ und die Rechtsfortschreibung des BVerfG nach Belieben ignorieren kann.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass mit diesen Beispielen die Kanzlerin und ihr Kabinett vorsätzlich gegen ihren Amtseid bereits vielfach verstoßen hatten. Die “Bimbes-Affäre” (Spenden-Affäre” von Kanzler Helmut Kohl wirkt da geradezu wie eine Petitesse.

Jetzt geht es darum, den EU-Einheitsstaat mit aller Macht durchzusetzen, auch mit Scheingefechten aus den eigenen Reihen.

Dass dabei die neokonservativen / neoliberalen Medien wie DER SPIEGEL zur Seite stehen, wundert an und für sich nicht weiter. Denn die JOURNAILLE zählt sich zur machterhaltenden und machtausbauenden ELITE in der Welt. Wen kümmert da schon “Rechtsstaatlichkeit” oder gar “Demokratie”. Das “einfache Volk” soll sich an die Gesetze und Verordnungen halten; für die ELITEN gelten solche Regelungen nicht oder sie können nach Belieben ignoriert oder verändert werden, so wie es der neoliberale Zeitgeist bzw. die Gier und die Abzockermentalität gebieten.

Offensichtlich wollen die Partei-Oligarchen der UNION, der FDP und Teilen der SPD noch vor der nächsten Bundestagswahl die wesentlichen (rechtlichen) Grundlagen für den demokratisch nicht legitimierten EU-Einheitsstaat schaffen. Und dazu gehört die Einflussnahme auf den Staatshaushalt auf dem “Verordnungswege”.

Verbunden damit ist die Weigerung der ELITEN aus Politik und Wirtschaft, die EU zu demokratisieren. Die Partei-Oligarchen und die Eliten aus den Konzernen und vor allem der Finanzwelt haben es bisher geschafft, über ein Ermächtigungsgesetz (= Maastricht-Vertrag und nachfolgen Lissabon-Vertrag) die despotische Herrschaft der Regierungsoberhäupter und der EU-Kommissare zu zementieren.

Nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist die EU klar despotisch strukturiert. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen die Richter des BVerfG im oben genannten Urteil zum Lissabon-Vertrag. Auch deshalb hatten die Richter dem “Gesetzgeber” auferlegt, quasi im Sinne einer Anordnung, die Reste der unabdingbaren Bürger- und Parlamentsrechte zu schützen. Aber genau das wollen UNION und FDP und Teile der SPD ignorieren!

Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident, Prof. Dr. jur. Dr. hc. Roman Herzog, die Europäische UNION als undemokratisch bezeichnete. Da Juristen meist behutsam und präzise formulieren, das gilt insbesondere für Richter in solchen Ämtern, ist die Einstufung “undemokratisch” eine mehr als kritische Bemerkung und ein deutliches Signal an jeden Bürger.

Es bleibt zu hoffen, dass Anfang September das BVerfG den “Rettungspaketen” eine klare Absage erteilt und an das Urteil zum Lissabon-Vertrag (siehe oben) mutig anknüpft, damit die Reste der Demokratie erhalten bleiben. Die Professoren Hankel, Nölling, Schachtschneider, Spethmann und Starbatty hatten auch auf Drängen des CSU-Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CSU) eine Klage vor dem BVerfG eingereicht.

Und das sind keineswegs EU-Gegner, wie gerne von der JOURNAILLE insistiert wird. Sie treten vielmehr für eine EU ein, die demokratisch verfasst und strukturiert ist!!!

Nur der Wahlbürger hat es in der (Wahl-)Hand, die Reste der Demokratie zu bewahren, indem er bei jeder Wahl, demnächst in Berlin, den Antidemokraten der UNION und der FDP und von Teilen der SPD eine klare Wahlniederlage bereitet!

Die Demokratie lässt sich nur bewahren, wenn die Basis der Parteien gestärkt wird, indem man den Antidemokraten die “warmen” Sessel mit den reichlichen Diäten entzieht. Das bedeutet im Klartext, dass man nur durch konsequente Abwahl bzw. damit ausgelöste Lernprozesse “demokratischen Verhaltens” Veränderungen bewirkt.

Nach Baden Württemberg sollte der UNION und der FDP auch in Berlin und demnächst bei der Bundestagswahl eine klare Absage erteilt werden. Der Bürger darf die Antidemokraten nicht weiter stützen.

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland, Europa und die Zukunft der Kinder.

Weitersagen könnte helfen.



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