Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einer in den Medien als folgenreich bezeichneten Entscheidung verkündet (C‑128/11), dass Software-Lizenzen als “gebraucht” weiterverkauft werden dürfen. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde. Vor Gericht gezogen war der Software-Riese Oracle gegen das mittelständische Münchner Unternehmen Firma UsedSoft, das mit vom Erwerber nicht mehr benötigten Lizenzen handelt. Oracle hatte seine Urheberrechte damit verletzt gesehen und war mit dieser Rechtsauffassung in guter Gesellschaft, denn auch Microsoft wehrte sich gegen den Handel mit gebrauchter Software.
Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass es rechtmäßig sei, dass jemand seine erworbene Software weiterverkaufen möchte, ob CD-ROM, oder DVD oder Download – der bisherige Eigentümer müsse sie jedoch auf seinen Rechnern deinstallieren. Kopien zu behalten oder gar zu veräußern sei weiterhin illegal. Sehe der einst geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dieses nicht an den Erstkäufer gebunden, begründeten die Richter. Interessant werden nun die Auswirkungen dieses Urteils auf andere Bereiche. Ist nämlich der Sekundärmarkt für Software legal, sollte diese Rechtslage auch auf E-Books, MP3- und MP4-Dateien anwendbar sein.