Dr. Markus GRATZER von der ÖHV / Bildrechte: © Flo Lechner 2012
Wien (TP/OTS) – ÖHV: Bundesfinanzgericht initiiert Vorabentscheideverfahren vor EuGH.
“Das Bundesfinanzgericht Linz teilt unsere Bedenken: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Industriebetriebe überhöhte Energieabgaben rückvergütet bekommen und Hotels nicht”, erklärt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Begründet wurde das damit, dass die Hotellerie nicht im internationalen Wettbewerb stünde. “Bei zwei Dritteln internationaler Gäste in Österreich und 60 Prozent Auslandsurlauben durch die Österreicher ist das an den Haaren herbeigezogen”, so Gratzer.
Schlag ins Gesicht der Hotellerie
2011 hatte die Bundesregierung die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft. Finanzministerin Dr. Maria Fekter erklärte später dazu lapidar, dass Hotels eben nicht weg können. “Das war ein Schlag ins Gesicht vieler engagierter Unternehmer und kostete die Hotellerie zweistellige Millionenbeträge. Das macht erfolgreiche Wellness- und Thermenhotels zu Verlustbetrieben”, zweifelt Gratzer daran, dass die Politik die Tragweite ihrer Entscheidung erkannt hatte. Die ÖHV begleitete deshalb die betroffenen Betriebe durch alle Instanzen bis vor den EuGH.
Justiz und Politik auf dem Prüfstand – ein Millionen-Krimi
Oktober 2010: Die Bundesregierung beschließt, Hotels – im Gegensatz zur Industrie – überhöhte Energieabgaben nicht zurückzuerstatten.
Februar 2012: Die ÖHV begleitet gemeinsam mit der Steuerkanzlei Prodinger & Partner ausgewählte Musterbetriebe bis zum VfGH gegen die Ungleichstellung. Mehr als 700 Betriebe schließen sich dem Gesetzesprüfungsverfahren an und berufen gegen die ablehnenden Bescheide ihrer Finanzämter.
Mai 2012: Erster Etappensieg für die Hotellerie! Der Unabhängige Finanzsenat stellt klar: Dienstleistern steht die Energieabgabenvergütung für Jänner 2011 zu.
September 2012: Der VfGH spielt die Causa an die Regierung zurück: Es liege im Ermessen der Politik, einige Branchen von der Energieabgabenvergütung auszuschließen.
November 2014: Der Bundesfinanzsenat pfeift den VfGH zurück, reicht den Fall an den EuGH weiter. Dort wird jetzt entschieden, ob sich der österreichische Gesetzgeber an die europarechtlichen Vorgaben gehalten hat.
“Wir bleiben dran, wir wollen wissen, wie weit politische Willkür reichen darf”, erklärt Gratzer seine begründeten Zweifel am VfGH-Spruch. Dass Hotels nicht im internationalen Wettbewerb stehen, ist absurd. “Wenn der EuGH unsere Ansicht bestätigt, steht Hotels und anderen Dienstleistern die Vergütung rückwirkend mit 1. Februar 2011 zu”, so Gratzer.
Der Tourismus, der Leistungsträger der österreichischen Wirtschaft
Der Tourismus hat im Vorjahr 4.000 Arbeitsplätze geschaffen, mehr als jede andere Branche. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl sogar um 25 %, in der Gesamtwirtschaft gerade einmal um 10 %. Österreichweit beschäftigt der Tourismus 230.000 Mitarbeiter. Die ÖHV vertritt als unabhängige Interessenvertretung mehr als 1.250 Betriebe: ein Rekord. Mit rund 160.000 Betten haben ihre Mitglieder rund zwei Drittel der 4- und 5-Sterne-Betten Österreichs für ihre Gäste im Angebot. Pro Jahr erwirtschaften die ÖHV-Betriebe etwa 3 Mrd. Euro, alle Tourismus- und Freizeitbetriebe zusammen 15 % des Bruttoinlandsprodukts.