EuGH kippt die Vorratsdatenspeicherung erneut

Von Klaus Ahrens

Es ist wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für Menschen, die nicht wollen, dass Politiker und ihre Handlanger alle Menschen permanent belauschen und ihre Kommunikation per Vorratsdatenspeicherung aufzeichnen: Der EuGH hat heute (nicht zum ersten Mal) die Vorratsdatenspeicherung eindeutig gekippt.

Den datengeilen Politikern haben Europas höchste Richter für den einen oder anderen noch einmal ganz langsam zum Mitschreiben erklärt : Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig!

Besonders betroffen: Ärzte, Psychiater, Seelsorger, Journalisten und Politiker

Besonders betroffen sind bei der in Deutschland gegen besseres Wissen aus dem ersten Urteil des EuGH natürlich die speziellen Berufsgruppen, deren Kommunikationsdaten ihnen die korrekte Ausübung des Berufes unmöglich machen.

Das sind Ärzte, Psychiater, Seelsorger oder Journalisten – aber auch andere Politiker (beispielsweise von der Opposition oder nicht zugriffsberechtigte Konkurrenten zugriffsberechtigter Politiker und Beamter.

Privatleben offen ausgebreitet

Die Gesamtheit anlasslos gespeicherter Daten lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zu, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden„, erklärten die Richter zu den vom EuGH zusammengezogenen Verfahren aus England und Schweden. Deshalb handele es sich auch um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, wenn ohne jeden Anlass Verkehrs- und Standortdaten gespeichert würden.

Wie ich allerdings Stasi-Merkel und Thomas die Misere kenne, werden die nicht die Finger davon lassen, denn der EuGH hatte sich ja schon vor zweieinhalb Jahren genauso eindeutig geäußert – und sie haben es danach trotzdem wieder getan und stehlen uns die Privatsphäre, die das Grundgesetz und der EuGH ja eigentlich garantieren sollen.