Leider haben die europäischen Richter diese bei jedem Seitenwechsel den Arbeitsfluss unterbrechende und damit schon unangenehme Regelung jetzt für unzulässig erklärt und damit auch verschlimmert, denn der deutsche Sonderweg, der bisher im Einklang mit dem Telemediengesetz zuließ, dass die Nutzer nur informiert wurden, ist mit dem EuGH-Urteil von gestern Geschichte.
Die alte und die neue Regelung
Bei den meisten deutschen Webseiten ist die Zustimmung für Cookies nämlich schon voreingestellt. Dadurch brauchte man bisher nur einmal klicken und hatte die dümmste aller Regelungen im Internet ever überwunden. Genau das ist jetzt unzulässig geworden.
In Zukunft müssen die Besucher auf allen Internetseiten aktiv ihr Einverständnis zur Verwendung der kleinen Cookie-Textdateien geben, sprich: Mit dem ersten Klick das Häkchen setzen und dann noch auf die O.K.-Schaltfläche klicken. In Zukunft müssen Besucher einer legalen Internetseite also jetzt zweimal klicken, um endlich die gesuchten Informationen im Browser angezeigt zu bekommen.
Das bedeutet nicht nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Webdesigner, die die bestehenden Cookie-Popups jetzt legal umgestalten müssen, sondern das EuGH-Urteil dürfte auch in verschärften Klickwahnsinn für die Surfer ausarten…