EuGH im Münchner Freifunker-Verfahren eingeschaltet

freifunk.netNach einem aktuellen Bericht von Heise beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Der Anlass dazu ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehren muss.

Die Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen haben soll.  Gegen diese Forderung von Sony Music hat McFadden geklagt.

Eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung

Die Richter im Münchner Verfahren haben dazu den EuGH eingeschaltet, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wissen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschließen. Weil dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird, unterstützt die Piratenpartei den Kläger finanziell dabei.

Das Urteil des EuGH wird deshalb insbesondere von anderen Freifunkern, die ja im Grunde alle in derselbsn Situation sind,mit Spannung erwartet. Leider ist mit der Entscheidung erst in ein paar Monaten zu rechnen.

In der heutigen mündlichen Verhandlung sprachen sich McFaddens Anwälte entschieden gegen die sogenannte Störerhaftung aus. Wenn WLAN-Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte dies zur Folge, “dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Einrichtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten und Museen in ein privates WLAN verwandeln würde”.

Die krude Sicherheitsesoterik der Politiker

Zurzeit versucht die Bundesregierung, die für alle offenen WLAN-Betreiber unsichere Rechtslage zu ändern.

Der Entwurf sieht aktuell aber vor, dass Betreiber öffentlicher WLANs nicht näher definierte “zumutbare Maßnahmen” gegen Missbrauch ergreifen sollen, um unter Umständen in den Genuss des im Telemediengesetz (TMG) verankerten Haftungsprivilegs für Provider zu kommen.

Als Vorschläge der Bundesregierung kommen dafür beispielsweise „die Verschlüsselung des Routers“ oder „eine freiwillige Registrierung der Benutzer“ in Betracht. Vielleicht reicht es ja auch, wenn ich mir als Freifunk-Mittäter einen Sheriffstern kaufe und anstecke…

Für mich bleiben zwei Fragen offen. Zum Ersten wüsste ich gerne, wie die Rechtsanwälte von Sony an die IP des Freifunkers gekommen sind. Und dann frage ich mich, was die Verbrecher von der deutschen Copyright-Mafia als Gegenleistung für ihr neues WLAN-Gesetz wohl an Parteispenden geleistet haben? *grübel*

Einen umfassenden Bericht dazu finden Sie bei Heise.


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