EuGH-Grundsatzentscheidung: Kirchen müssen für unerfüllte Gebete haften

EuGH-Grundsatzentscheidung: Kirchen müssen für unerfüllte Gebete haftenLohnt sich in der EU endlich: Beten
Brüssel (dpo) - Schluss mit leeren Versprechungen! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Grundsatzentscheidung verfügt, dass Glaubensgemeinschaften wie die evangelische und die katholische Kirche für die unerfüllten Gebete ihrer Anhänger aufkommen müssen. Andernfalls drohe ihnen Sanktionen bis hin zur sofortigen Schließung wegen "unlauteren Wettbewerbs".
In dem wegweisenden Urteil des EuGH heißt es: "Glaubensgemeinschaften und Kirchen werben ihre Mitglieder mit dem Versprechen, dass ein höheres Wesen - in diesem Falle Gott - die Gebete der Gläubigen erhört. Bei Nichterfüllung dieses mündlichen Vertrages haftet daher die jeweilige Institution als Ganzes."
Quelle: Der Postillon

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