Bibliotheken zeigen sich zufrieden – Buchhändler eher nicht
Prinzipiell begrüßte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) den Beschluss zur Online-Ausleihe als richtungweisend. Der deutsche Gesetzgeber müsse jetzt die Norm im Urheberrechtsgesetz ändern, die eine Lizenz für den Gebrauch von Medien durch Bibliotheken davon abhängig mache, dass eine greifbare Kopie davon etwa in Form eines gedruckten Buchs oder einer CD in Verkehr gebracht wird.
Außerdem müsse gewährleistet werden, dass die Autoren und gegebenenfalls andere Rechteinhaber über die Verwertungsgesellschaften eine „Bibliothekstantieme“ erhielten.
Einen falschen Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts nennt dagegen der Börsenverein des Deutschen Buchhandels das Urteil. „Wenn Autoren und Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung„, befürchtet der Börsenverein. Letztlich werde so „das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen„.