EuGH entscheidet: Uber ist ein Taxi-Unternehmen

EuGH entscheidet: Uber ist ein Taxi-Unternehmen

Der amerikanische Fahrdienst Uber hat lange Zeit auf die Europäische Union gehofft, um ein grünes Licht für den Dienst mit Privatfahrern zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof macht die Ambitionen von Uber zunichte und stuft die Ride-Sharing Plattform wie ein Taxi-Unternehmen ein. In den USA und in anderen Teilen der Welt ist der Dienst mit Privatfahrern sehr erfolgreich und schafft auch jede Menge neue Möglichkeiten, um Einnahmen zu erzielen.

Uber wird als Taxi-Unternehmen eingestuft

Der EuGH kam zu der Entscheidung, dass der Uber Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und deswegen entsprechend reguliert werden muss. Für die Uber-Fahrer gelten damit die gleichen Regeln wie für Taxi- oder Mietwagen-Fahrer. Die Regeln sind pro Land unterschiedlich, meistens wird aber eine Lizenz zur kommerziellen Beförderung benötigt und ein konzessioniertes und speziell versichertes Fahrzeug.

UberPop war Stein des Anstoßes

Uber hat vor etwa drei Jahren damit begonnen, unter dem Namen UberPop einen Dienst in Europa aufzubauen, der auf Privatfahrer mit Privatfahrzeug aufbaut. Recht schnell hat dieser Ansatz die Behörden und Taxi-Verbände auf den Plan gerufen. In unterschiedlichen Gerichtsverfahren, z.B. in Deutschland oder Frankreich wurde der Dienst daraufhin verboten. Auf der einen Seite hat Uber eine Beschwerde bei der EU eingereicht und gleichzeitig sein Geschäft den lokalen Regeln angepasst. Die jetzige Entscheidung geht auf die Klage eines spanischen Taxi-Verbandes zurück.

Kompliziertes Setup für UberX in Deutschland

In Deutschland hat das dazu geführt, dass Städte wie Hamburg, Frankfurt oder Düsseldorf wieder geschlossen wurden. In den Märkten Berlin und München wurde zunächst mit einem Taxi-Dienst a la myTaxi weitergemacht. Einige Zeit später kam ein angepasstes UberX Angebot mit lizensierten Fahrern und festen Rückkehr-Stützpunkten hinzu.

Uber hatte vor den EuGH damit argumentiert, dass die Vermittlung von Fahrtaufträgen zwischen Nutzer und Fahrer keine Verkehrsdienstleistung ist und der Service so unter die Regeln für den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt. Der EuGH entschied jetzt aber, dass die Vermittlung untrennbar mit der Verkehrsdienstleistung verbunden ist und deshalb die für Taxis geltenden Regulierungen anzuwenden sind.

Entscheidung wurde erwartet

Es wurde mit einer Entscheidung in diese Richtung gerechnet, da sich der zuständige Generalanwalt kürzlich mit einer solchen Position zu Wort gemeldet hat. Uber wird sich darüber ärgern, dass der EuGH einen Riegel vorgeschoben hat, da UperPop sehr gut von den Nutzern und Fahrern angenommen wurde. Letztendlich hat sich das Unternehmen in den letzten Jahren an die Gesetze angepasst, so dass das Geschäft wie gewohnt weiter gehen wird.

Die Fahrer und Kunden sind im Grunde die Leittragenden, da die Option nach günstiger Mobilität und leichtem Arbeitseinstieg verbaut wurde.

Bild: Rock Cohen ( bestimmte Rechte vorbehalten)


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