EuGH: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei französischen Beamten

Klageverfahren wegen Diskriminierung nehmen nicht nur in Deutschland stark zu. Auch im Ausland müssen sich die Gerichte damit beschäftigen. So haben französische Gerichte dem EuGH folgenden Fall vorgelegt:

In Frankreich gibt es die Möglichkeit für Beamte, die Eltern wenigstens 3er Kinder sind und für jedes dieser Kinder ihren Dienst für einen zusammenhängenden Zeitraum von wenigstens 2 Monate unterbrochen hatten (z.B. im Rahmen eines Mutterschaftsurlaubes etc), früher in den Ruhestand zu gehen.

Die Frage war nun, ob diese Regelung nicht eine Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts darstellt, da eben überwiegend Frauen diese Voraussetzungen erfüllen (z.B. Dienstunterbrechnung aufgrund der Geburt des Kindes).

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH 17.7.2014, C-173/13) sah hier tatsächlich eine mittelbare Diskriminierung. Überwiegend kämen naturgemäß Frauen in den Genuß dieser Regelung, obwohl das Gesetz eigentlich geschlechtsneutral gefasst ist. Einen sachlich nachvollziehbaren Grund für diese Regelung gäbe es auch nicht. Männer hätten für eine solche wenigstens 2 monatige Unterbrechung u.a. Urlaub nehmen müssen bzw. für eine solche Unterbrechung Einkommensnachteile in Kauf nehmen müssen, während der Mutterschaftsurlaub in Frankreich wenigstens 2 Monate abdeckt und von daher klar ist, dass überwiegend Frauen die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung erfüllen.

A. Martin



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