Man glaubt es an und für sich ja kaum, als heute bei WDR5 die Europaministerin Angelica Schwall-Düren davon sprach, dass es für die Ausweitung der EU-Kompetenzen zu einer “Wirtschaftsregierung” einer Volksabstimmung bedarf.
Wer jetzt aber beim Zuhören geglaubt hatte, dass die SPD auf einmal die “Demokratie” entdeckt hätte, der irrt gewaltig. Die Europaministerin wollte in dem Interview jedenfalls nicht die gebotene neue Verfassung ansprechen, sondern nur über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen.
Die tumben ARD-Journalisten haben anscheinend bis heute nicht gemerkt, dass im Urteil des BVerfG, bezogen auf den “Lissabon-Vertrag”,
BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 421)
die Notwendigkeit einer neuen Verfassung judiziert wurde, die bei einer Ausweitung der EU-Kompetenzen, insbesondere bei der Beseitigung sog. im Grundgesetz enthaltener unabdingbarer Rechte, eine neue Verfassung geschaffen werden muss!
Aus dem vorgenannten Urteil einige klarstellende Sätze:
Absatz 347:
Nach der Verwirklichung des Prinzips der Volkssouveränität in Europa können nur die Völker der Mitgliedstaaten über ihre jeweilige verfassungsgebende Gewalt und die Souveränität des Staates verfügen. Ohne den ausdrücklich erklärten Willen der Völker sind die gewählten Organe nicht befugt, in ihren staatlichen Verfassungsräumen ein neues Legitimationssubjekt zu schaffen oder die vorhandenen zu delegitimieren.
Mit dieser Klarstellung wird deutlich, dass das im Grundgesetz unabdingbar verankerte HAUSHALTSRECHT DES BUNDESTAGES ohne die Zustimmung des VOLKES (!!!), also eine Übertragung solcher Rechte oder Teilen davon auf die EU, gar nicht möglich ist!
Welche gravierenden Folgen der laxe Umgang der Politiker und apolitischen Bürger in Deutschland mit Fragen der EU haben könnte, wird nachfolgend im Sinne von möglichen Konsequenzen für die deutsche Staatsbürgerschaft aufgezeigt, die das BVerfG wie folgt beschrieben hatte:
Absatz 350:
Auch angesichts des Ausbaus der Rechte der Unionsbürger bewahrt das deutsche Staatsvolk solange seine Existenz, wie die Unionsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten nicht ersetzt oder überlagert.
Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen der weiteren “Kompetenzverlagerung” auch die (ungewollte) Aufgabe der “Staatsbürgerschaft” (indirekt) verbunden sein könnte? Der Hinweis soll nur darauf aufmerksam machen, welche Folgen aus dem weiteren Ausbau der EU resultieren können, ohne dass die Taugenichtse der UNION und der FDP und Teilen der SPD “vorher” darauf aufmerksam machen.
Wie das Gebilde EU einzuordnen ist, wird aus Absatz 277 deutlich:
Nicht nur aus der Sicht des Grundgesetzes handelt es sich bei der Beteiligung Deutschlands an der Europäischen Union indes nicht um die Übertragung eines Bundesstaatsmodells auf die europäische Ebene, sondern um die Erweiterung des verfassungsrechtlichen Föderalmodells um eine überstaatlich kooperative Dimension.
Das macht deutlich, dass das Argument des Länderfinanzausgleiches zwischen den deutschen Bundesländern etwas ganz anderes ist, als es in der politischen Debatte zuweilen dargestellt wird, wenn es um die Übernahme von LASTEN und SCHULDEN anderer EU-Staaten geht. Die EU-Länder sind und bleiben eigenverantwortlich, das gilt auch für (zurück zu gewährende) “Stützungsmaßnahmen”, die nicht zu einer “Selbstverständlichkeit” führen (dürfen), wie es die Taugenichtse der UNION und der FDP und von Teilen der SPD mit den EU(RO)-Rettungsschirmen suggerieren wollen. Wer den notwendigen und für die zukünftige Entwicklung weiterhin wichtigen Wettbewerb der EU-Länder untereinander und weltweit in eine EU der “SCHULDENÜBERNAHME” bei Fehlleistungen oder Fehlentwicklungen transferieren will, der sorgt in Wirklichkeit für den Untergang der EU.
Aus dieser Sicht wäre es fatal den BANKEN die Möglichkeit zu eröffnen, direkt den EFSF anzuzapfen, weil damit eine “Sozialisierung” der Banken-Rettung verbunden wäre. Richtig wäre vielmehr, was den jüngst im Bundestag “beschlossenen/freigegebenen” EFSF-Regelungen entsprechen würde, dass die einzelnen EU-Länder EFSF-Mittel erhalten, die sie an die BANKEN und andere Institute weiterreichen können. Absolut notwendig ist es, dass alle “Inanspruchnahmen” mit Zins und Zinseszins wieder zurückgezahlt werden!!! Das Prinzip der Verantwortlichkeit für die eigene Volkswirtschaft muss erhalten bleiben.
Bezogen auf die “rechtliche Einordnung der EU” ist auf einen wesentlichen Aspekt hinzuweisen, der von den Partei-Oligarchen gerne übersehen wird:
Absatz 278:
Die Europäische Union bleibt auch als Verbund mit eigener Rechtspersönlichkeit das Werk souveräner demokratischer Staaten. Es ist deshalb beim gegenwärtigen Integrationsstand nicht geboten, das europäische Institutionensystem demokratisch in einer staatsanalogen Weise auszugestalten.
Mit der “staatsanalogen Ausgestaltung” der EU, die bisher nicht gegeben ist, wurde im Urteil des BVerfG die vorhergehende und notwendige DEMOKRATISIERUNG der EU angesprochen, wenn weitere Kompetenzen, wie die beabsichtigte und bereits intensiv diskutierte “Wirtschaftsregierung” bzw. die wesentliche Einflussnahme auf die Gestaltung der HAUSHALTE in den EU-Ländern, übertragen werden würden.
Absatz 280 macht in aller Klarheit deutlich, dass die EU kein Staatsgebilde ist und ihr auch vor der “Demokratisierung” keine weitreichenden “Haushaltsrechte” usw. übertragen werden dürfen:
Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art. 14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1 EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes.
Das “Haushaltsrecht” des Bundestages darf auch nicht mit Blick auf das unabdingbare Existenzminimum, das Bedürftigen gewährt werden muss, tangiert werden. Ähnliches gilt auch für die Wahrung des “Sozialstaates” (Stichwort: Sozialstaats-Klausel im Grundgesetz) ganz allgemein.
Das BVerfG stellte dazu in Absatz 259 folgendes dar:
Danach müssen die sozialpolitisch wesentlichen Entscheidungen in eigener Verantwortung der deutschen
Gesetzgebungsorgane getroffen werden. Namentlich die Existenzsicherung des Einzelnen, eine nicht nur im Sozialstaatsprinzip, sondern auch in Art. 1 Abs. 1 GG gegründete Staatsaufgabe, muss weiterhin primäre Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben, auch wenn Koordinierung bis hin zur allmählichen Angleichung nicht ausgeschlossen ist. Dies korrespondiert mit den rechtlich wie faktisch begrenzten Möglichkeiten der Europäischen Union zur Ausformung sozialstaatlicher Strukturen.
Daraus wird deutlich, dass das “Überschreiten” von grundgesetzlichen Schranken nur durch den SOUVERÄN, nämlich das VOLK. entschieden werden kann. Ob das “noch” im Rahmen des Grundgesetzes möglich ist, ist eher zu bezweifeln. Denn unabdingbare Regelungen im Grundgesetz, die selbst nicht durch 100 %ige Einstimmigkeit im Bundestag beseitigt werden können (!), erfordern eine neue, durch das VOLK (endlich) legitimierte Verfassung!!!
Das Bundesverfassungsgericht hat diese NOTWENDIGKEIT in aller Deutlichkeit in Absatz 263 klargestellt:
Wenn dagegen die Schwelle zum Bundesstaat und zum nationalen Souveränitätsverzicht überschritten wäre, was in Deutschland eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes voraussetzt, müssten demokratische Anforderungen auf einem Niveau eingehalten werden, das den Anforderungen an die demokratische Legitimation eines staatlich organisierten Herrschaftsverbandes vollständig entspräche. Dieses Legitimationsniveau könnte dann nicht mehr von nationalen Verfassungsordnungen vorgeschrieben sein.
Die Umschreibung “…jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes…” spricht die dann notwendige neue Verfassung an, die durch das Volk zu legitimieren wäre. Oder anders gesagt: Die Übertragung der “Haushaltskompetenz” oder die Gestattung der nicht unwesentliche Einflussnahme darauf erfordert geradezu eine “neue Verfassung”, weil diese elementaren Neuregelungen dem Grundgesetz fundamental widersprechen und weil solche Neuregelungen (Kompetenzverlagerung) weitere und umfassende rechtliche Konsequenzen für die Bürger nach sich ziehen würden (Sicherstellung Existenzminimum usw.), die Sinn und Intention des Grundgesetzes nahezu auflösen würden.
Aber die Idee der SPD in NRW scheint es zu sein, einmal mehr den Bürger zu täuschen und unmündig zu halten. Man darf gespannt darauf sein, wie sich UNION und FDP der Frage der “Volksabstimmung” und der “Verfassung” stellen.
Spätestens seit “Stuttgart 21” bzw. der Abwahl der Landesregierung in Baden Württemberg sollte die CDU gelernt haben, was der “aufmerksamer” gewordene Bürger so alles bewegen kann.
In dem Urteil des BVerfG vom 07.09.2011 zu den EU(RO)-Rettungspaketen hatte das Gericht die Notwendigkeit der Ermittlung der “Belastungsgrenze” für Deutschland angesprochen bzw. quasi angeordnet. Prof. Dr. Huber, Richter am 2. Senat des BVerfG, hatte die “Belastungsgrenze” bei ca. 300 Mrd. Euro in einem Interview eingeschätzt. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Bundesregierung, diese GRENZE zu erarbeiten. Alleine bis heute fehlt jede Reaktion der Bundesregierung auf die längst überfällige Einschätzung der Belastungsgrenze für die BÜRGER in Deutschland.
Im Blindflug will man am Mittwoch über die EFSF-Billionen (aus etwas mehr als 200 Mrd. Euro wurden auf einmal mehrere Billionen Euro durch “Casino-Hebelung”) debattieren und entscheiden.
Die Bundesregierung hatte die letzten 2 Jahre verschlafen, obwohl die ungelösten Fragestellungen längst offenkundig waren. Seit 2 Jahren geht es darum, die kriminellen Zocker-Banken, Hedge-Fonds und andere Akteure in den Griff zu bekommen.
Die Wahrheit ist, dass nur durch die von Privatbanken “unabhängige Finanzierung” der EU-Staaten über die EZB die Casino-Spekulationen beendet werden können. Die “scheuen Rehe” sind in Wirklichkeit wenige sog. “institutionelle Anleger” und wenige “Banken-Konzerne” mit ihren unethischen Verhaltensweisen.
Die jetzt angestrebte Lösung bezieht die “Finanzmärkte” wieder mit ein, obwohl aus volkswirtschaftlicher Sicht dafür keine Notwendigkeit besteht. Im Kern geht es deshalb um eine Art WEITER SO WIE BISHER, den Kampf um die Aufrechterhaltung der Politik der Umverteilung von unten nach oben, der Ideologie des neoliberalen Zeitgeistes.
Dass jetzt ausgerechnet die Fortsetzung des “neoliberalen Wahnwitzes” zu “Verfassungsfragen” und gar der Notwendigkeit der “Volksabstimmung” führt, geht den Partei-Oligarchen erst jetzt so richtig auf.
Man darf gespannt sein, ob die Abgeordneten im Bundestag jetzt aufwachen. Es geht schlicht darum, dass wenige Partei-Oligarchen und ELITEN in der Gesellschaft die Demokratie vollends abschaffen wollen. Diese kleine Gruppierung will die “despotische EU” ohne hinreichende Demokratisierung durchsetzen, weil anscheinend EILE geboten ist, um die “scheuen Rehe” zu beruhigen.
Aber in Wirklichkeit sind die “scheuen Rehe” nur das Instrument, um den neoliberalen Wahnwitz zu erhalten, koste es (für die Bürger) was es wolle.
Es bleibt dabei:
Nur die Bürger können die Reste der Demokratie retten und den Parteien Demokratie beibringen.
Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.
Es ist höchste Zeit, den Bundestag neu zu wählen.
Weitersagen könnte helfen.