EU-Wahlen, neues aus der Klapsmühle

EU-Wahlen, neues aus der Klapsmühle Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Moin, ich rede ja immer so, wie mir der Schnabel gewachsen ist und wenn Ihnen das nicht passt, können Sie bei den "Merkel-Märchen-Medien" weiterlesen, bei mir gibt es nämlich nur Klartext.

Gestern hat ja bekanntlich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jetzt auch geistig behinderte Personen ihre Kollegen, von denen die EU regiert wird, am 26. Mai in Ämter und Würden wählen können, was aber nicht bedeutet, dass die jetzt jeder Bürger, der noch alle Latten am Zaun hat, für voll nehmen muss.

Ich bin ja in Sachen Politik nicht so bewandert, deshalb war ich der Meinung, dass die GRÜNEN und die LINKEN schon bei den letzten Wahlen eine Sondergenehmigung hatten, wonach sie von geistig Behinderten gewählt werden durften, aber da muss ich mich wohl geirrt haben. Sonst hätten die wohl keinen Eilantrag gestellt, dass ihre Leidensgenossen jetzt wählen dürfen. Bei dem Lindner war ich mir schon vor seinem Eilantrag in Karlsruhe ziemlich sicher, dass der nicht ganz rund läuft, der hat mir eigentlich nur bestätigt, dass ich dahingehend recht habe.

Ich denke, dass die Kreuzchen auf den Wahlzetteln von den mehr als 80.000 geistig unterstützungsbedürftigen Wählerinnen und Wähler nicht persönlich gemacht werden, die sollen ja für alle wichtigen Angelegenheiten einen gerichtlich bestellten Betreuer haben, der diese Dinge für sie erledigt. Ich könnte mich dahingehend natürlich auch irren, möglicherweise ist das Wählen so was von unwichtig, dass es genau wie das Regieren von jedem geistig Behinderten durchgeführt werden kann. Gegenüber der AfD haben die Eilantragsparteien allerdings einen Vorteil, egal von wem die Kreuzchen auf den Wahlzetteln gemacht werden, die AfD wird meines Erachtens nicht zu den Parteien gehören, die von geistig Behinderten gewählt werden.

Ich schließe nicht aus, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht ihr Urteil konform zu dem Urteil, dass es auf deutschem Boden zwei Staaten (die BRD und das Deutsche Reich) gibt, aber nur einer davon real existiert und der andere lediglich Völkerrechtlich vertreten wird. Vielleicht ist das mit den geistig behinderten Wählern genau so, vielleicht wählen die gar nicht richtig, sondern werden bei der Wahl durch ihre Betreuer als im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befindlichen Wählerinnen und Wähler vertreten.

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