Kommissionschef Jean-Claude Juncker sagte dazu, man habe “erhebliche Zweifel”, dass das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung erfülle. “Diese Zweifel muss die Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren klären, wenn nötig, vor dem Europäischen Gerichtshof“. Das Verbot der Diskriminierung sei ein fundamentales Vertragsprinzip, und Deutschland habe trotz vieler Hinweise “erforderliche Änderungen” nicht berücksichtigt.
Das Verfahren könnte schon vor Beginn der Sommerpause in zwei Monaten eingeleitet werden, abhängig davon, wann Bundespräsident Gauck das Gesetz unterschreiben und wann der Text dann im Gesetzesblatt veröffentlicht wird.