Wie der deutsche Tierschutzbund mitteilt, kann die Kosmetikindustrie das EU-weite Tierversuchsverbot für Kosmetika nicht umgehen, indem sie die Tierversuche in Drittländer außerhalb der EU verlagert – das stellte der Europäische Gerichtshof nun mit einem Urteil klar. Der europäische Verband für kosmetische Inhaltsstoffe (rund 100 Firmen gehören ihm an) ist mit einer entsprechenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Verbot seit 2009
Wie der Tierschutzbund schreibt, sind Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe innerhalb der europäischen Union seit 2009 gesetzlich verboten. Seit 2013 gibt es außerdem ein Verbot für den Verkauf von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden.
Tierschutzbund begrüßt Urteil
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, weist aber auch auf eine weiterhin bestehende Lücke im Unionsrecht hin. Wie der Verband es einschätzt, ist es ein Problem, dass sich das Tierversuchsverbot ausschließlich auf Inhaltsstoffe, die in Kosmetika Verwendung finden, bezieht. Weitere im Tierversuch getestete Substanzen aus anderen Warengruppen wie Wandfarben, Reinigungsmitteln und Medikamenten, dürfen weiterhin auch in Kosmetika zum Einsatz kommen. Als Grund nennen die Tierschützer, dass in diesen Bereichen eine Prüfung in Tierversuchen nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben ist. Für ein allumfassendes Tierversuchsverbot brauche es demnach eine Zulassung tierversuchsfreier Verfahren in allen Bereichen und Warengruppen.
Für Verbraucher hat der Deutsche Tierschutzbund eine Kosmetik-Positivliste erstellt, auf der nur Firmen aufgeführt sind, die keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden.
Foto: Denise / pixelio.de