EU-Pauschalreiserichtlinie

Ein schier endloser Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene wurde nach mehr als sieben Verhandlungsjahren beendet: Die Pauschalreiserichtlinie wurde am heutigen 27. Oktober 2015 endgültig verabschiedet. Damit hat der langwierige Beratungs- und Gesetzgebungsprozess des für die Reisebranche wichtigsten Regelungswerkes die letzte Hürde in Europa genommen, so der DRV in einer Pressemitteilung.
In den vergangenen Jahren sah es sehr häufig danach aus, als würde der deutsche Reisemarkt unter die Räder der Brüsseler Bürokratie geraten. „In vielen Punkten konnte der DRV jedoch mit den Verantwortlichen auf EU-Ebene eine verträgliche Lösung finden“, resümiert der Präsident des DRV, Norbert Fiebig. Gleichwohl steht fest, dass mit der novellierten Pauschalreiserichtlinie, sobald sie voraussichtlich ab 2018 in Deutschland Anwendung findet, neue Herausforderungen auf die Tourismusbranche zukommen. Die bürokratischen und finanziellen Lasten, z.B. im Bereich der Auskunfts- und Informationspflichten, die Kundengeldabsicherung für verbundene Reisearrangements und in Bezug auf die Unterstützung der Reisenden in Fällen höherer Gewalt, werden zunehmen.
„Umso wichtiger ist es, dass Deutschland die Spielräume in der Richtlinie für branchenverträgliche Lösungen bei der nationalen Umsetzung nutzt“, fordert DRV-Präsident Fiebig von der Bundesregierung. Diese Spielräume seien zwar begrenzt, doch ließen sich bereits heute drei Stellschrauben identifizieren, deren Justierung erheblichen Einfluss auf die späteren Rahmenbedingungen haben dürfte.Langkawi 1501. Wichtigster Punkt ist, dass die Reisebüros auch in Zukunft davor bewahrt werden, bei der Ausübung ihres Tagesgeschäftes in die Veranstalterhaftung zu geraten. Zwar wurde dem DRV vom federführenden Ministerium und zahlreichen Bundestagsabgeordneten schriftlich versichert, dass die Gefahr gebannt sei – doch noch muss der Passus rechtssicher formuliert und verabschiedet werden.
2. Der DRV setzt sich dafür ein, dass auch künftig bei Vertragsveränderung das Schweigen des Kunden als Zustimmung gewertet wird. Diese Vorgehensweise hat sich als sinnvoll und für beide Vertragspartner vorteilhaft herausgestellt.
3. Ähnliches gilt für die Frage der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter: Das bestehende System hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt und muss beibehalten werden.
Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht sieht folgendes vor:
Übersetzung des Textes und voraussichtlich bis Ende 2015 Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der EU. Damit beginnt die Umsetzungsfrist.
Mit dem Beginn der Umsetzungsfrist haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, also bis Ende 2017. Allerdings findet voraussichtlich im Herbst 2017 die Bundestagswahl statt. Daher ist noch unklar, ob es gelingen wird, diese Frist zu erfüllen. Bis die Richtlinie auf nationaler Ebene angewendet werden muss, haben die Mitgliedstaaten allerdings eine noch längere Frist von 30 Monaten.


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