Sehr zum Ärger des Handwerks hat am 3. Juli das EU-Parlament in erster Lesung eine Verschärfung der Fahrtenschreiberpflicht beschlossen. Die Ausdehnung dieser Pflicht auch auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft insbesondere die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks. Vertreter des Tischler-/Schreinerhandwerks haben deshalb am 23. Juli die Möglichkeiten einer Entschärfung der Beschlüsse des EU-Parlaments mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer besprochen.
Entgegen den Vorschlägen des EU-Transportausschusses und entgegen der Auffassung der Europäischen Kommission hatten die EU-Parlamentarier mit großer Mehrheit die verschärften Regelungen beschlossen. Offensichtlich waren dabei auch den meisten deutschen EU-Abgeordneten die Konsequenzen Ihrer Entscheidung nicht klar. Das Parlament hat ohne intensive Debatte in einer Abstimmung per Handzeichen für die Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen gestimmt. Der vermeintliche Erfolg der Ausweitung des Radius von 50 auf 100 Kilometer, ab dem für Handwerksbetriebe die Fahrtenschreiberpflicht beginnt, ist deshalb Makulatur. Entsprechend groß ist der Sturm der Entrüstung bei den Tischlern und Schreinern.
Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet zusätzliche Kosten und bürokratische Lasten gerade für das Bau- und Ausbauhandwerk im ländlichen Raum. Dies verdeutlichten gegenüber Minister Dr. Ramsauer die Inhaber der Schreinereien Osenstätter und Daxenberger zusammen mit den Hauptgeschäftsführern des Fachverbandes Schreinerhandwerk Bayern, Dr. Christian Wenzler und des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland, Martin Paukner.
Fast jeder Handwerksbetrieb hat in seiner Praxis Fahrten zu Kunden, die weiter als 100 Kilometer entfernt sind. Schon die häufig verwendeten kleinen Transporter mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von z. B. drei Tonnen (sogenannte Sprinterklasse) würden unter die neuen Bestimmungen fallen. Selbst wenn nur einige Fahrten dieser Fahrzeuge über den 100 Kilometer Radius hinausgehen, ist der Betrieb gezwungen, bis zu 2.000 Euro zu investieren und die zusätzlichen bürokratischen Erfordernisse (u. a. Nachweispflicht für zurückliegende 28 Tage) zu erfüllen.
Minister Dr. Ramsauer sicherte zu, im EU-Verkehrsministerrat für eine handwerksgerechte Lösung einzutreten. Dies ist derzeit die einzige Chance, die für die Handwerker negativen Beschlüsse des EU-Parlaments in einer zweiten Lesung zu korrigieren. Jetzt baut das Tischler-/Schreinerhandwerk auf die Unterstützung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.