EU: Mehr Reisefreiheit dank digitalem Impfpass

Von Alexander Kroll

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat jetzt die Ver­ab­schie­dung des digi­ta­len Zer­ti­fi­kats Covid-19 gebil­ligt, das es EU-Bür­gern, die bereits geimpft, von einer Infek­ti­on gene­sen oder getes­tet sind, ermög­licht, ab dem 1. Juli ohne Ein­schrän­kun­gen inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on zu rei­sen. Die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung sowie die tech­no­lo­gi­schen Struk­tu­ren wur­den in der (für die EU) Rekord­zeit von 62 Tagen umge­setzt.

In Deutsch­land ist der digi­ta­le Impf­pass am 14. Juni an den Start gegan­gen. Er kann ent­we­der in der dazu eigens vom Robert Koch-Insti­tut ( RKI) her­aus­ge­ge­be­nen Cov­Pass-App oder in der eben­falls vom RKI her­aus­ge­ge­be­nen offi­zi­el­len Coro­na-Warn-App (ab Ver­si­on 2.3) lokal gespei­chert und ange­zeigt wer­den. Der digi­ta­le Impf­pass wird bun­des­weit akzep­tiert - eben­so in den ande­ren EU-Mit­glieds­län­dern. Aller­dings wird es nicht sofort einen flä­chen­de­cken­den Start geben. In vie­len Län­dern fehlt es noch an den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen und auch die genau­en tech­ni­schen Abläu­fe sind noch unklar. Nach Anga­ben der EU-Kom­mis­si­on stel­len der­zeit acht Mit­glieds­staa­ten das digi­ta­le Impf­zer­ti­fi­kat aus - und zwar Bul­ga­ri­en, Däne­mark, Grie­chen­land, Kroa­ti­en, Litau­en, Polen, Spa­ni­en und Tsche­chi­en. Por­tu­gal will in den nächs­ten Tagen soweit sein.

EU-weite Geltung ab 1. Juli

Das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU ermög­licht ein siche­res Rei­sen inner­halb der EU auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie. Es wird in allen EU-Mit­glied­staa­ten ein­ge­führt. Die Län­der kön­nen es bereits jetzt aus­stel­len und ver­wen­den - ab dem 1. Juli 2021 ist es dann EU-weit ver­füg­bar. Das Zer­ti­fi­kat ist ein digi­ta­ler Nach­weis dafür, dass man ent­we­der gegen COVID-19 geimpft wur­de, nega­tiv auf Coro­na getes­tet wur­de oder von Coro­na gene­sen ist.

Die digi­ta­le Ver­si­on kann auf einem mobi­len Gerät gespei­chert wer­den. Man kann auch eine Papier­fas­sung anfor­dern. Bei­de Ver­sio­nen wei­sen einen QR-Code mit zen­tra­len Infor­ma­tio­nen sowie eine digi­ta­le Unter­schrift auf, um die Echt­heit des Zer­ti­fi­kats zu bestä­ti­gen.

Auf wel­chen Smart­pho­nes ist der digi­ta­le Impf­pass erhält­lich? Die Cov­Pass-App wird im Gegen­satz zur offi­zi­el­len Coro­na-Warn-App nicht nur für iPho­nes von Apple und Android-Smart­pho­nes mit Goog­le Play Ser­vices ange­bo­ten, son­dern auch für Smart­pho­nes des chi­ne­si­schen Techrie­sen Hua­wei. Weil die App ohne die Goog­le-Diens­te aus­kommt, greift hier das von den USA ver­häng­te Tech­no­lo­gie-Embar­go gegen die Chi­ne­sen nicht. Die Cov­Pass-App kann für iPho­nes gra­tis im App Store von Apple run­ter­ge­la­den wer­den, für Android-Han­dys ist sie im Goog­le Play Store erhält­lich und für Hua­wei-Smart­pho­nes in der Hua­wei App­Gal­le­ry. Auf Apple-Gerä­ten ist das Betriebs­sys­tem iOS 12 (oder neu­er) Vor­aus­set­zung, bei Android-Gerä­ten muss min­des­tens das Betriebs­sys­tem Android 6 instal­liert sein.

Datenschutz ist gewährleistet

Das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU ent­hält einen QR-Code mit elek­tro­ni­scher Signa­tur zum Schutz vor Fäl­schung. Bei der Kon­trol­le wer­den QR-Code und Signa­tur über­prüft. Jede aus­stel­len­de Stel­le (Kran­ken­haus, Test­zen­trum oder Gesund­heits­be­hör­de) hat ihren eige­nen digi­ta­len Signa­tur­schlüs­sel. Sämt­li­che Schlüs­sel sind EU-weit in einer siche­ren Daten­bank gespei­chert. Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Schnitt­stel­le ein­ge­rich­tet, über die alle Zer­ti­fi­kat-Signa­tu­ren EU-weit über­prüft wer­den kön­nen. Hier­bei wer­den kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Zer­ti­fi­kat-Inha­bers über­mit­telt, da dies für die Über­prü­fung der elek­tro­ni­schen Signa­tur nicht erfor­der­lich ist. Die EU-Kom­mis­si­on hat die Mit­glied­staa­ten auch bei der Ent­wick­lung natio­na­ler Soft­ware und Apps für die Aus­stel­lung, Spei­che­rung und Über­prü­fung von Zer­ti­fi­ka­ten sowie bei den erfor­der­li­chen Tests zwecks Zuschal­tung zur EU-Schnitt­stel­le unter­stützt.

Das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU dient auch dem Nach­weis von Test­ergeb­nis­sen, deren Vor­la­ge von staat­li­cher Sei­te häu­fig ver­langt wird. Es ent­hält not­wen­di­ge zen­tra­le Infor­ma­tio­nen wie Name, Geburts- und Aus­stel­lungs­da­tum sowie Anga­ben zu Impfstoff/Test/Genesung und ein indi­vi­du­el­les Erken­nungs­merk­mal. Die­se Daten blei­ben Teil des Zer­ti­fi­kats und wer­den nicht gespei­chert oder ein­be­hal­ten, wenn ein Zer­ti­fi­kat in einem ande­ren Mit­glied­staat über­prüft wird.

Die Zer­ti­fi­ka­te ent­hal­ten nur eine begrenz­te Anzahl not­wen­di­ger Daten. Die­se Daten dür­fen von den Behör­den der besuch­ten Län­der nicht gespei­chert wer­den. Zu Authen­ti­fi­zie­rungs­zwe­cken wird nur die Gül­tig­keit des Zer­ti­fi­kats kon­trol­liert, indem über­prüft wird, wer es aus­ge­stellt und unter­zeich­net hat. Alle gesund­heits­be­zo­ge­nen Daten ver­blei­ben bei dem Mit­glied­staat, der das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU aus­ge­stellt hat.

Umfang­rei­che Fra­ge- und Ant­wort­ka­ta­lo­ge haben das deut­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um und die EU zusam­men­ge­stellt. Ein Video zur Cov­Pass-App gibt es hier.