Die EU- Kommision entpuppt sich zusehends als gewissenlose Marionettencrew. Ihr neuester geplanter Coup – Menschenversuche ohne ethische Standards zugunsten der Pharmaindustrie
Tierversuch – Bald auch am Menschen?
Um herauszufinden, welche Funktionen das Rückenmark aufweist, wurden Gefangenen im dritten Reich die Nervenstränge im Wirbelkanal von der Hüfte aufwärts bis zum Nacken in kurzen Abständen durchtrennt. Dies alles bei vollem Bewusstsein der Unglücklichen, denn nur so ließ sich herausfinden, welche Körperfunktionen, vor allem auch der Willkürmotorik, durch den jeweils letzten Schnitt ausfielen. Die Forscher entdeckten, dass die Gefangenen erstickten, sobald das Rückenmark im Bereich der oberen Halswirbel durchtrennt wurde. Die wissbegierigen Verbrecher, der Begriff Arzt verbietet sich an dieser Stelle, hatten die Medulla Oblongata, das ‘Verlängerte Rückenmark’ entdeckt, in der ein lebenswichtiges Atemzentrum angesiedelt ist. Während der Nürnberger Ärzteprozesse wurden anschließend von 20 angeklagten Medizinern 16 verurteilt. Sieben davon zum Tode, die anderen zu langjährigen Haftstrafen. Zugleich wurden mit den Helsinki- Prinzipien strenge ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen aufgestellt. Diese, gemeinsam mit der Richtlinie 2001/20/EG, sollten gewährleisten, dass klinische Prüfungen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich international anerkannten ethischen und wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Nun, so war man sich sicher, würde derartiges in Europa niemals wieder vorkommen können. Sie irrten. Es kam anders. Es kam die Europäische Kommission.
Stattdessen soll jetzt im Sinne rückschrittlicher Sozialethik das Wohl des Einzelnen gegen den Gemeinnutzen aufgewogen werden können. So heißt es in dem Papier unter anderem: „ Insbesondere der erwartete therapeutische Vorteil und Nutzen für die öffentliche Gesundheit sollte gegen das Risiko und die Unannehmlichkeiten der Probanden abgewogen werden.“ Es wird noch gruseliger. Auch das Schutzniveau für Minderjährige und Nichteinwilligungsfähige soll deutlich gesenkt werden. Komplett fehlen in dem neuen Entwurf zudem die Schutzvorschriften wie in AMG § 40 – 1.4 geregelt, welche die allgemeinen Voraussetzungen zur klinischen Prüfung beinhalten und laut denen „die betroffene Person nicht auf gerichtliche oder behördliche Anordnung in einer Anstalt untergebracht sein darf.“ Der gesamte Entwurf der EU Bürokraten ist rückwärts gewandt, inhuman und zudem strafbar.
Dass die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf „grundsätzlich ablehnt“, spricht für sich. Ihr zufolge erweisen sich sämtliche von der EU Kommission angeführten Argumente der Pharmaindustrie bei näherer Betrachtung als hinfällig. Stattdessen „werde die Demontage erprobter und anerkannter internationaler Schutzstandards z. B auch der externen Begutachtung, betrieben.“ Ein weiteres Problem ist, dass kein Mensch sich freiwillig einem medizinischen Versuch mit unerprobten Medikamenten unterziehen würde, es sei denn, er ist bettelarm und benötigt dringend Geld. Die Zeiten, in denen integere Mediziner ihre Versuche an sich selbst unternahmen, scheinen vorbei zu sein. Ohne großzügige Aufwandsentschädigungen enstände auf dem Gebiet der Arzneiforschung bald eine Mangelsituation, ähnlich der Situation bei der Blut- und Organspende.
Auch das Strafgesetzbuch gilt es zu berücksichtigen. Dort heißt es unter §223:
- Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.
Zudem lässt sich in dem Vorstoß der Europäischen Kommission unschwer ein Verstoß gegen ein universelles Menschenrecht erkennen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt umso mehr, da bei Menschenversuchen nicht selten hilflose Personen herhalten müssen. Personen, die, wie bereits erwähnt, kein Geld haben oder, schlimmer noch, als Strafgefangene, psychisch Kranke, Behinderte oder Schwerkranke in irgendwelchen Anstalten verrotten. Gerade diese Menschen benötigen besonderen Schutz und dürfen nicht der krankhaften Gier einer durch und durch unmenschlichen Pharmalobby geopfert werden. Die Genehmigung eines solchen Entwurfes würde Europa ins finsterste Mittelalter zurückwerfen und unseren Kontinent in ein sittliches Entwicklungsland verwandeln. Ein ethischer Dritteweltstaat, in dem sich nur skrupellose Konzernmanager und Eurokraten wohl fühlen.
Quellennachweis und weiterführende Links:
- Arbeitskreis Medizinethik
- Bundesaerztekammer I
- Bundesaerztekammer II
- Radio Dreyeckland
- Lex Europa I – PDF
- Lex.europa II
- Gesetze im Internet
- Wikipedia I
- Wikipedia II