EU-Haftbefehl

Von Eckhardschulze

Es ist kaum bekannt, was in der EU alles möglich ist und wie bereits die Rechte der Bürger eingeschränkt wurden; das gilt auch für Deutschland.

An und für sich ist es schon peinlich, wie die FAZ dürftig über den Fall Juliane Assange berichtet:

Der Gründer der Enthüllungsplattform „Wikileaks“, Julian Assange, darf an Schweden ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht am Donnerstag in London entschieden. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung.

Verschwiegen wird, dass in dem Land der “Auslieferung” keinerlei Überprüfung der Fakten stattfindet! Die EU-Despoten haben sich gegenseitig weite Polizeirechte eingeräumt.

Zeiten*Schrift, Martin Müller, schreibt dazu folgendes:

Durch den heute in der ganzen Union gültigen EU-Haftbefehl wird es denkbar, daß ein Staatsbürger für eine Handlung in seinem Heimatland bestraft wird, obwohl das entsprechende Verhalten dort gar nicht strafbar ist, sondern nur in dem Land, das um Auslieferung ersucht hat. Es ist nicht einmal unbedingt notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben.

Ohne weitere Überprüfung der Fakten kann der Bürger bei Vorliegen einer von 32 aufgelisteten Straftaten (siehe Kasten in der Druckausgabe) von seinem Heimatland überstellt werden. Was als Delikt gilt, ist weitgehend unbestimmt und sehr von der Auslegung einzelner Richter und von der Rechtssprechung eines ausländischen Staates abhängig.

Eine “Verhaftung” ist möglich, selbst wenn nur ein vager “Verdacht” vorliegt. Der “Schutz” durch den eigenen Staat gehört der Vergangenheit an. Zur Recht weist Martin Müller darauf hin, dass auch Deutschland den Rechtsgrundsatz “Nulla poena sine lege” (“Ohne Gesetz keine Strafe”) verletzt wird. Aber spätestens nach den klar “grundgesetzwidrig” zu niedrig berechneten Regelsätzen nach SGB II und der “Weiterbeschäftigung” des “Plagiators” zu Guttenberg sollte jedem klar sein, dass der Rechtsstaat gezielt nach und nach aufgelöst werden soll.

Der Schlussfolgerung bei Zeiten*Schrift kann man an und für sich nur beipflichten:

Der Europäische Haftbefehl ersetzt die bisherige Auslieferungspraxis für Straftaten innerhalb der EU und stellt sich immer mehr als das heraus, was er in Wirklichkeit ist: Ein Gesetz, das gegen die elementarsten Grundrechte verstößt und die Freiheit jedes einzelnen Bürgers bedroht.

Dass Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (ehemals Universität Erlangen-Nürnberg) die EU seit geraumer Zeit als despotisch bezeichnet, kann man vor diesem Hintergrund nur allzu leicht verstehen. Vor allem auch deshalb, weil sich die “Regierungsoberhäupter” der Mitgliedsstaaten das Recht herausgenommen haben, den EU-Vertrag (Lissabon-Vertrag) jederzeit ergänzen, ändern, erweitern oder kürzen zu können. Jüngstes Beispiel ist die schlichte Ignoranz der No-Bail-Out-Klausel im Lissabon-Vertrag. Damit wird deutlich, welche Bedeutung die erneute Klage der Professoren Hankel, Nölling, Schachtschneider, Spethmann und Starbatty vor dem BVerfG hat. Es geht um die Verteidigung der Reste der Demokratie.