EU-Generalstaatsanwalt Villalón hält die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidirg.
Luxemburg: Die umstrittene Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht des EU-Generalstaatsanwalts, Pedro Cruz Villalón, gegen die Grundrechtecharta der EU. Dies ergibt sich aus dem Rechtsgutachten vom 12.12.2013.
Nach der Richtlinie 2006/24/EG müssen die Mitgliedstaaten ein Gesetz verabschieden, nach dem Provider mindestens sechs Monate lang speichern müssen, wer mit wem wann telefoniert hat, wer das Internet wann genutzt hat und wer wem eine E-Mail geschrieben hat - alles ohne konkreten Verdacht.
Nach Ansicht von Villalón ist zwar Ziel der Vorratsdatenspeicherung grds. legitim, der Zugriff auf sensible Daten in der Richtlinie jedoch ausreichend geregelt. Ferner müsse auch die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein.
Es bleibt abzuwarten, ob die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dem Gutachten folgen.
Eine Pressemitteilung des EuGH vom 12.12.2013 erläutert das Rechtsgutachten.