EU für bessere Stellung von Müttern

Einmal eine erfreuliche Meldung aus dem EU-Parlament:

EU für bessere Stellung von Müttern

Mutterschaftsurlaub soll auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich ausgeweitet werden

Die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes in der EU soll von 14 auf 20 Wochen erhöht werden. Für Länder mit einem bereits existierenden familienbezogenen Urlaub soll eine flexible Regelung gelten. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte darüber hinaus für den Rechtsanspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen.

Eine Mehrheit der EU-Parlamentarier stimmte am 20. Oktober 2010 für die Ausweitung der Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes von 14 auf 20 Wochen und geht damit über den Entwurf der Europäischen Kommission hinaus, der eine Verlängerung auf 18 Wochen vorsieht.

Jedoch haben die Abgeordneten Änderungsanträge verabschiedet, die besagen, dass, sollte bereits auf nationaler Ebene ein System des familienbezogenen Urlaubs existieren, die letzten vier Wochen davon als Mutterschaftsurlaub mit einem Lohnausgleich von mindestens 75 % angesehen werden können.

Die Abgeordneten unterstützten den Vorschlag der Kommission, dass innerhalb des gesamten Mutterschaftsurlaubs 6 Wochen Mutterschutz direkt nach der Geburt genommen werden sollen.

Die angenommene Resolution sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub voll weiterbezahlt werden müssen, d. h. 100 Prozent des letzten Monatsentgelts oder des durchschnittlichen Monatsentgelts. In Bezug auf den Lohnausgleich empfiehlt die Kommission volles Entgelt während der ersten sechs Wochen des Mutterschaftsurlaubes. Für den Rest des Urlaubes empfiehlt sie, die volle Bezahlung zuzusichern. Dies ist keine bindende Vorschrift, jedoch darf der zu bezahlende Betrag nicht niedriger als die Sozialleistung im Krankheitsfall sein.

Der Gesetzesentwurf legt eine Mindestregelung auf EU-Ebene fest. Mitgliedstaaten können neue Regelungen einführen oder existierende Regelungen beibehalten, die den Arbeitnehmern mehr entgegen kommen als die in der Direktive beschlossenen Regelungen.

In Österreich hat eine Mutter Anrecht auf dzt. 16 Wochen Mutterschutz (je zur Hälfte vor bzw. nach der Geburt). Nur bei Frühgeburten und Kaiserschnitt-Geburten kann die Mutter danach 12 Wochen Mutterschutz nehmen.

Bei der Abstimmung zeigte sich wieder einmal, dass die ÖVP mehr an die Wirtschaft als an die Mütter und Familien denkt, denn ihre EU-Abgeordneten haben gegen diese Resolution gestimmt. Die Vertreter der FPÖ dafür.


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