EU beschließt Enteignungsklausel auf Grundlage des ESM-Vertrages

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Die Euro-Länder werden bei Staatsanleihen eine Enteignungsklausel  einführen. Dies meldet heute die Zeitung "die Welt". Die neue Regelung ermöglicht es den Euro-Staaten künftige Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen. Die entsprechende Klausel wird "CAC“ genannt. Die Abkürzung steht für "Collective Action Clause", eine "Kollektive Handlungklausel". Alle neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten ab diesem Jahr diese neue Klausel.

Neu ist, dass die Vertragsbedingungen einer Anleihe bei Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger neu bestimmt werden können.

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