Außerdem wurde die Löschung dieser Marke noch von 13 weiteren Antragstellern gefordert. Allerdings ist die Löschanordnung noch nicht rechtskräftig.
Abzocke mit Abmahnungen
Schon Ende 2016 hatten erste Onlinehändler Abmahungen wegen der Verwendung des Begriffs „Black Friday“ bekommen, denn das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong hatte im Oktober 2016 die seit 2013 beim Patentamt eingetragene Wortmarke Black Friday übernommen.
Und umgehend begann das Unternehmen dann, Händler und Portale abzumahnen. Die Kanzlei Hogertz LLP vertrat das chinesische Unternehmen und setzte dabei mit bis zu 100.000 Euro einen für Markenrechtsstreitigkeiten extrem hohen Streitwert fest.
An dem Streitwert orientiert sich ja auch das Honorar der Anwälte, das die abgemahnten Firmen zahlen müssen, wenn sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben.
Späte Einsicht beim Patentamt
Seit ein paar Jahren ist der Black Friday auch in Deutschland ein Verkaufshighlight im November, bei dem Händler mit besonders hohen Rabatten werben.
Nach Ansicht des Patentamts mangelt es der Bezeichnung Black Friday jegliche Unterscheidungskraft. Das Patentamt räumte ein, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen.