ESM-Vertrag ist grundgesetzwidrig

Erstellt am 26. Juni 2012 von Hanskolpak

an die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

der ESM-Vertrag ist grundgesetzwidrig, weil er die deutsche Haushaltssouveränität an eine unkontrollierbare staatliche Behörde überträgt. Aus diesem Grunde fordern Frau Dr. Merkel und Herr Dr. Schäuble die Abschaffung des Grundgesetzes. Ich erinnere Sie an Artikel 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Am 14. Juni 2012 haben nochmals 40 herausragende Fachleute der Wirtschaft einen Vorstoß gegen den europäischen Kollisionskurs der Bundeskanzlerin unternommen: "Verbrannte Milliarden - Kanzlerin, halten Sie ein!"

Die Gesetzwidrigkeit der Europapolitik von Frau Dr. Merkel hat der Staatsrechtler Professor Schachtschneider in seinem Buch "Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik: Ein Staatsstreich der politischen Klasse" ausführlich begründet. An die ESM-Megabank soll Deutschland 190 Milliarden Euro überweisen. An eine Rückzahlung ist nicht zu denken.

Die verantwortungsbewußten Bürger richten den dringenden Appell an die Bundestagsabgeordneten, dem verhängnisvollen, von Frau Dr. Merkel forcierten ESM-Vertrag nicht zuzustimmen:

  1. Die Europäische Union ist nicht von der Art der Währung abhängig.
     
  2. Eine Einheitswährung ist für einen stark diversifizierten Wirtschaftsraum schädlich.
     
  3. Die geforderte ESM-Fiskalbehörde ist nicht demokratisch legitimiert, unkontrollierbar und mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet.
  4. Die geforderte Preisgabe der Haushaltssouveränität Deutschlands ist verfassungswidrig.
     
  5. Die von Deutschland geforderten exorbitanten Geldbeträge zur Sanierung von Banken korrupter Staaten führen Deutschland in den Staatsbankrott.
     

Frau Dr. Merkel läßt sich von Wirtschaftsfachleuten nicht beraten. Insgesamt muß die Politik von Frau Dr. Merkel als deutschfeindlich bezeichnet werden, weil sie nicht dem Wohl der Bevölkerung dient und die Desindustrialisierung fördert.

Es wird dringend gebeten, dieses Schreiben zu verbreiten und die Aktion des Bundes der Steuerzahler zu unterstützen: Stoppt den ESM-Vertrag www.stop-esm.org.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Penner