Auch im Dezember können die Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Der ADAC weißt darauf nochmals hin. Eine zweite Chance haben Autofahrer nach dem Kündigungstermin 30. November 2010 mit einem sogenannten Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich zum 1. Jänner 2011 teurer wird, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Ab dem Erhalt dieser Mitteilung von seiner Versicherung hat der Autofahrer einen zusätzlichen Monat Zeit, sich eine billigere und günstigere oder aber auch leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Nur Vorsicht, Beitragserhöhungen sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, da die Erhöhung von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt wird. Laut dem ADAC besteht ein Sonderkündigungsrecht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklasse teurer wird.
Darum immer ganz genau hinschauen. Wichtig ist es auf jeden Fall, bei der Kündigung immer auf die Beitragserhöhung Bezug zunehmen. Die Kündigung sollte man immer per Einschreiben oder mit Rückschein abschicken.
Kauft man sich ein neues Auto kann man dies ebenfalls jederzeit bei einem neuen Anbieter versichern.
Mit einem Versicherungs Vergleich Rechner kann man sich kostenlos die optimale Autoversicherung ausrechnen lassen.
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