Es geht doch, wenn man will

Das Bankhaus Wegelin & Co. ist von einem amerikanischen Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 74 Millionen Dollar verurteilt worden. Die Entscheidung besiegelt damit nach 272 Jahren das Aus des ältesten Schweizer Geldhauses. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank ihren amerikanischen Kunden dabei geholfen hat, mehr als 1,2 Milliarden Dollar am Fiskus vorbei zu schleusen. Allerdings ist der Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt worden und geht auf ein Schuldeingeständnis der Bank zu Beginn des Jahres zurück.

Doch immerhin zeigt das Verfahren, dass es möglich ist, Steuerhinterziehung aktiv zu bekämpfen. Es bedarf also keines Abkommens, das mehr amnestiert als Straftaten verfolgt. Der klassische Steuerfahnder, der einfach seinen Job erledigen darf, ist da viel wichtiger. Von dieser Sorte braucht es mehr. Und warum ist es eigentlich so schwer, von Deutschland aus gegen Schweizer Finanzinstitute vorzugehen? Weil deutsche Vorzeigebanker wie Axel Weber das Land und seine Banken als beliebten Rückzugsort so sehr schätzen?


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