Es betrifft jeden: Die Grundsteuer auf dem Prüfstand

Es betrifft jeden: Die Grundsteuer auf dem PrüfstandHeute entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der deutschen Grundsteuer.

Das Bemessungsmodell mit einem jahrzehntealten, völlig unrealistischen Einheitswert aus dem Jahr 1984 im Westen und aus 1935 im Osten, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz hat mit dem heutigen Marktwert der Grundstücke so gut wie nichts mehr zu tun – es ist die reine Willkür und bedingt eine völlige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen.

Die Grundsteuer zahlt jeder

Und das betrifft nicht etwa nur Grund- bzw. Hauseigentümer, sondern auch die Mieter, die die Grundsteuer letztlich als Miet-Nebenkosten bezahlen müssen. Und die Steuer könnte nach dem Urteil des BVerfG deutlich teurer werden…

Ein Modell für die Zukunft

Im letzten Jahr hatte sich die Mehrheit der Bundesländer – außer Bayern und Hamburg – auf eine Neuregelung der Grundsteuer geeinigt. Dabei soll Grund und Boden mit dem Richtwert und die Immobilien mit den Herstellungskosten abzüglich eines Abschlags für das Alter der Gebäude zu versteuern.

Nach diesem Modell steigt die Grundsteuer in Einzelfällen um mehr als das 50fache, in einem Test mit 500 Immobilien im Durchschnitt um mehr als das 30fache.

Das „Südländer“-Modell

Ein Vorschlag von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg ist das sogenannte „Südländer-Modell“. Dabei basiert die Grundsteuer auf der reinen Größe des Grundstücks und des Gebäudes. Der Wert spielt dabei gar keine Rolle, und deshalb steigt die Steuer auch nicht mit höheren Grundstückspreisen oder Baukosten.

Dieses Modell befürworten auch der Immobilienverband (IVD) und der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA).

Das Urteil dürfte keine konkreten Vorgaben bringen

Nach Einschätzung des IVD dürfte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer nicht einfach für verfassungswidrig erklären, sondern dem Gesetzgeber eine Frist setzen, in der er eine Neuregelung schaffen muss.


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