Dieser hat-te nach Sachlage unmittelbar nach der Tat die Flucht in sein Heimatland angetreten, wo er am 09.03.2004 zu Einreise kam. In der Folgezeit wurden parallel zur der von hier aus eingeleiteten internationalen Fahndung die türkischen Strafverfolgungsbehörden um Übernahme der Strafverfolgung ersucht. Im Juli 2007 konnte der Beschuldigte dann durch türkische Sicher-heitskräfte festgenommen werden. Er befand sich seitdem in türkischer Untersuchungshaft. Das anschließende gerichtliche Verfahren endete dann –vorläufig– am 23.01.2012. An diesem Tage wurde der mutmaßliche Täter nach dem der Staatsanwaltschaft Mainz nunmehr mit einem Bericht der deutschen Botschaft in Ankara zugeleiteten Urteilstenor durch das „Gericht für schwere Taten“ in Adiyaman wegen der „qualvolle(n) Ermordung“ der Eheleute zu „einer zweifachen lebenslangen Haftstrafe” verurteilt. Gegen das Urteil kann der Verurteilte noch Rechtsmittel einlegen.