Tatverdächtiger wurde acht Jahre nach der Tat durch Gericht seines Heimatlandes zu einer zweifachen lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Am 02. März 2004 fand ein 18-jähriger im Schlafzimmer seiner Eltern deren Leichen auf. Der 43-jährige Mann und seine drei Jahre jüngere Ehefrau waren beide mit Klebestreifen und Kabelstücken gefesselt und wiesen jeweils tödliche Schnitt- und Schlagverletzungen auf. Die Ermittlungen des für Tötungsdelikte zuständigen Fach-kommissariats des Polizeipräsidiums Mainz begründeten alsbald den dringenden Tatverdacht gegen einen früheren, zuletzt in Armsheim wohnhaft gewesenen Mieter der Getöteten, einen damals 40 –jährigen türkischen Staatsangehörigen.
Dieser hat-te nach Sachlage unmittelbar nach der Tat die Flucht in sein Heimatland angetreten, wo er am 09.03.2004 zu Einreise kam. In der Folgezeit wurden parallel zur der von hier aus eingeleiteten internationalen Fahndung die türkischen Strafverfolgungsbehörden um Übernahme der Strafverfolgung ersucht. Im Juli 2007 konnte der Beschuldigte dann durch türkische Sicher-heitskräfte festgenommen werden. Er befand sich seitdem in türkischer Untersuchungshaft. Das anschließende gerichtliche Verfahren endete dann –vorläufig– am 23.01.2012. An diesem Tage wurde der mutmaßliche Täter nach dem der Staatsanwaltschaft Mainz nunmehr mit einem Bericht der deutschen Botschaft in Ankara zugeleiteten Urteilstenor durch das „Gericht für schwere Taten“ in Adiyaman wegen der „qualvolle(n) Ermordung“ der Eheleute zu „einer zweifachen lebenslangen Haftstrafe” verurteilt. Gegen das Urteil kann der Verurteilte noch Rechtsmittel einlegen.